Bildergalerie Leitbaken |
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Dank dem
Verkehrsminister ist das Thema Geisterfahrer
wieder in aller Munde. Er will Lösungen schaffen,
um Falschfahrten auf Autobahnen
künftig zu unterbinden - bis es soweit ist, gibt es
jedoch noch einiges zu tun. Geisterfahrer wird
es also noch eine Weile geben - und damit diese
auf ihren Abwegen nicht unnötig
irritiert werden, weisen die Leitbaken in vielen
Autobahnbaustellen auch in der falschen Richtung
den Weg. Aber im Ernst: Vor allem auf Autobahnen
und autobahnähnlichen Straßen sind in der Regel
einseitige Leitbaken einzusetzen - nicht nur
hier im Bereich von Anschlussstellen... |
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...sondern auch in
Überleitungsbereichen. Es mag sein, dass
Falschfahrten andere Ursachen haben, aber
derartige Verkehrsführungen tragen nicht
unbedingt dazu bei, eindeutige Verhältnisse zu
schaffen. Mit Ausnahme der einseitigen
Warnleuchten (immerhin), deutet hier nichts auf
eine falsche Fahrtrichtung hin. Und wer sich
schon einmal gefragt hat, wie man
- unbeabsichtigt - falsch auf die Autobahn
auffahren kann: |
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an
solchen Stellen geht das prima. Auch der Zustand
der vorübergehenden Markierung trägt zum Gesamtbild bei.
Eigentlich dürfte eine Verkehr(t)führung so nie
eingerichtet werden. Und selbst wenn, dann
würden fachgerechte Abnahme, Kontrolle und
Wartung (Markierung!) dafür sorgen, dass die
Mängel beseitigt werden. Auch ist die
vorgeschriebene Verkehrsschau nicht nur bei
ortsfesten Beschilderungen, sondern auch bei
Langzeitbaustellen wie dieser anwendbar - und
auch wie man sieht auch zwingend geboten. |
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vor
allem bei Nacht werden die Schwächen derartiger
Fehlleistungen deutlich. |
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Für
alle anderen Verkehrsteilnehmer - also die, die
in der richtigen Richtung unterwegs sind - ergibt
sich durch die Verwendung von doppelseitigen
Leitbaken ein Chaos
aus rot-weißen-Schraffen - vor allem in Überleitungsbereichen.
Das ist nicht nur bei Dunkelheit irritierend, es
verhindert auch jegliches Verständnis zur
Ausrichtung von Leitbaken. Bei der nächsten
Sperrung einer Abbiegespur wundern sich die
anwesenden Fachleute dann, dass die
Verkehrsteilnehmer einfach zwischen den
Leitbaken hindurch fahren. Warum das wohl so
ist? |
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Fotomontage:
So würde die vorschriftenkonforme Lösung
aussehen. Doch warum werden derartige
Verkehrsführungen nicht fachgerecht ausgeführt? |
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Manchmal liegt es
nach Aussage der Verantwortlichen einfach nur
daran, dass gerade keine einseitigen Leitbaken
vorhanden sind. Diese stehen nämlich an solchen
Stellen, wo sie darauf warten, beim Abbau der
transportablen Schutzeinrichtung (links im Bild)
eingesetzt zu werden. Insgesamt 200 einseitig
rechtsweisende Leitbaken werden hier auf knapp
5km Länge am Fahrbahnrand "gelagert". |
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Während die bauliche
Trennung auf Autobahnen mögliche Irrfahrten
weitgehend unterbindet, ist der sorglose Einsatz
doppelseitiger Leitbaken auf Bundes- und
Landstraßen weitaus problematischer. Das
unzureichende Verschwenkungsmaß und die sehr
zurückhaltende Anwendung von vorübergehenden
Markierungen, ist im gezeigten Beispiel noch das geringste
Problem. |
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Um bei den "Kleinigkeiten"
zu bleiben: Die Sicherungsstifte in den Fußplatten
fehlen,
die Pfeilbaken haben 60% Rotanteil und
entsprechen somit nicht der StVO, die
Warnleuchten sind nicht TL-konform montiert (der
Metallbügel muss demontiert werden), oder haben
gar keine Zulassung zum Einsatz auf Leitbaken -
in diesem Fall die letzten vier Leuchten. |
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Natürlich sorgen das
Zeichen 222 und die gelbe Markierung dafür, dass
der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer
erkennt, wohin er fahren soll. Korrekt wäre
aber der Einsatz einseitiger Leitbaken und
Warnleuchten, denn letztendlich hat man auch auf der linken Fahrbahnseite eine
"Fahrgasse" hergestellt. |
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Da die Gegenrichtung
mittels Fahrstreifenbegrenzung abgetrennt ist,
hätten auch zur Sperrung des linken
Fahrstreifens einseitige Leitbaken eingesetzt
werden müssen. Stattdessen wird für die andere
Fahrtrichtung (Blickrichtung Foto) auf der gesamten
Länge das falsche Verkehrszeichenbild
(linksweisend) gezeigt. Die visuellen Vorteile,
die zur Einführung der Pfeilbake geführt haben,
werden hier zunichte gemacht. Die
richtungweisende Wirkung, die schon bei
Schraffenbaken nicht beachtet wurde, verliert
somit auch bei der Pfeilbake an Bedeutung, bzw.
erlangt diese gar nicht erst. |
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Fotomontage:
So würde die vorschriftenkonforme Ausführung
aussehen. Beim Einsatz von Leitbaken mit
Reflexfolien ab Rückstrahlklasse RA2 kann zudem
auf die Warnleuchten verzichtet werden (jedoch
nur bei Längsabsperrung). |
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Auch in der
Gegenrichtung hat man doppelseitige Leitbaken
eingesetzt, obwohl die Erfordernisse eindeutig
dagegen sprechen. |
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Fotomontage:
Die Position der Schutzeinrichtung wurde nicht
mit bearbeitet - die Art der Aufstellung ist
jedoch auch höchst fragwürdig. Das Auskreuzen
der vorhandenen Markierung kann man sich bei
vollständig vorhandenen gelben
Fahrstreifenbegrenzungen in der Regel sparen,
erst recht, wenn die Kreuze mangelhaft ausgeführt sind,
wie es hier erfolgt ist. |
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Überleitung auf
einer Bundesstraße. |
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Die andere Seite der
Baustelle ist erwartungsgemäß ähnlich
"gesichert". |
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Das quasi nicht
vorhandene Verschwenkungsmaß (rechte Bildhälfte)
rundet den Gesamteindruck ab. |
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Immerhin wurden
hier einseitige Leuchten eingesetzt -
allerdings macht das auf doppelseitigen Leitbaken nicht
wirklich viel Sinn. |
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Fotomontage:
Ergänzend könnte die Aufstellung von Zeichen 222
(jeweils rechts vorbei) angeraten sein. |
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Fotomontage.
Da hier kein räumlicher Pufferbereich zur
Gegenverkehr vorhanden ist, wäre dies auch ein
Anwendungsfall für Leitbaken in der
Ausführung doppelseitig rechtsweisend
(Fahrbahnmitte). In diesem Fall hätte man nur
drei Leitbaken einsetzen müssen. |
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Rückverschwenkung
innerorts. Immerhin hat man links den Versuch
unternommen, einseitige Leitbaken einzusetzen,
ist aber diesbezüglich nicht konsequent
geblieben. Auch die Ausrichtung der Leitbaken im
Überleitungsbereich ist mangelhaft. |
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einseitige
Leitbaken in Einbahnstraßen |
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Auf den
Absperrschranken hätten zunächst
einseitige rote Warnleuchten eingesetzt werden
müssen. Die Leitbaken müssen in dieser Richtung
unbeklebt sein. Wäre diese Sperrung fachgerecht
ausgeführt, würde man insbesondere bei
Dunkelheit nur die beiden Zeichen 267, die
Absperrschranken und rote Warnleuchten sehen.
Stattdessen vermitteln die gelben Leuchten den
Anschein einer halbseitigen Sperrung und die
nachfolgenden Leitbaken weisen den Weg in die
falsche Richtung. Natürlich verbieten bereits
die Zeichen 267 die Einfahrt, aber auch die
restliche Gestaltung sollte dem Verbot der
Einfahrt gerecht werden, bzw. dieses visuell
unterstützen. |
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Auch im weiteren
Verlauf der Baumaßnahme, daher im Bereich
einmündender Straßen, wird die Sperrung nur
durch die Zeichen 267 verdeutlicht. Die Leitbaken
bilden hingegen auch in der falschen Richtung
eine Fahrgasse. Gerade bei Dunkelheit ist es
neben dem Einsatz einseitiger Leitbaken wichtig,
Verkehrszeichen, die der Verkehrsführung
entgegenstehen, vollständig lichtdicht abzudecken
(Zeichen 306 + 401 sowie Zeichen 274). |
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Auch in diesem Fall
ist zwar ein Zeichen 267 vorhanden und die
Einfahrt entsprechend verboten, doch die
Leitbaken verdeutlichen dieses keinesfalls. Die
roten Leuchten auf dem Absperrelement sind
doppelseitig und demnach auf für die zulässige
Gegenrichtung sichtbar. Damit verliert nunmehr
auch das rote Dauerlicht seine Bedeutung
(Sperrung).
Folglich kann man es einem Verkehrsteilnehmer
auch nicht verübeln, wenn er hier in falscher
Richtung an den roten Leuchten vorbei fährt und
sich nachfolgend von den Leitbaken nebst gelben
Warnleuchten leiten lässt. |
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Nichts deutet darauf
hin, dass man sich in der falschen Richtung
einer Einbahnstraßen befindet. |
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Andere Baustelle -
gleicher Fehler |
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Fotomontage.
So sollte der fachgerechte Einsatz von Leitbaken
im Zuge einer Einbahnstraße aussehen. Für das
Verbot der Einfahrt sind nur die beiden Zeichen
267, die Absperrschanke, hier in der Ausführung
als Arbeitsstellenzaun und die einseitigen roten
Warnleuchten relevant. Die Leitbaken hingegen
müssen visuell in den Hintergrund treten und
dürfen deshalb nur einseitig ausgeführt sein -
gleiches gilt für die gelben Warnleuchten. |
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Verbot der Einfahrt
und dennoch eine mehr als einladende
Verkehrsführung - sogar mit funktionierenden
gelben Warnleuchten. |
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einseitige
Leitbaken bei Abbiegespuren |
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Sperrung einer
Linksabbiegespur mit doppelseitigen, rechts- /
linksweisenden Leitbaken. Während für die Gegenrichtung rechtsweisende
Schraffen gezeigt werden, was
korrekt ist, sieht diese Fahrtrichtung
(Fotoperspektive) die linksweisende Seite der Leitbaken.
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Fotomontage:
Eigentlich ist alles ganz einfach. Alle
Leitbaken sind einseitig rechtsweisend (für die
Gegenrichtung), die letzte Leitbake ist
doppelseitig rechtsweisend mit doppelseitiger
Warnleuchte und somit an dieser Stelle (Ende der
Aufweitung / Zusammenführung der Fahrstreifen)
für beide Fahrtrichtungen sichtbar. |
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Auch bei dieser
Sperrung einer Linksabbiegespur sind einseitige
Leitbaken einzusetzen. Stattdessen wird hier die
Bedeutung von Pfeilbaken zunichte gemacht. |
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Fahrstreifensperrung
innerorts (Tagesbaustelle, daher keine
Warnleuchten). |
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Fotomontage:
Auch in diesem Fall erfolgt die Sperrung mit
einseitigen, rechtsweisenden Leitbaken und einer
doppelseitig rechtsweisenden Bake. |
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Insbesondere
bauliche getrennte Fahrbahnen erfordern
einseitige Leitbaken - in diesem Fall wären
einseitig linksweisende Leitbaken erforderlich
(Sperrung der Rechtsabbiegspur). Die Rückseiten
(hier rechtsweisend) dürfen nicht sichtbar sein. |
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Bei der Sperrung von
Linksabbiegespuren sind einseitig rechtsweisende
Leitbaken einzusetzen. Die Rückseiten (hier
linksweisend) dürfen nicht sichtbar sein. |
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und weil's so schön
ist noch einmal: Die hier sichtbaren
(linksweisenden) Rückseiten müssen unbeklebt
sein. |
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Aufstellung von Leitbaken
allgemein |
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Leitbake im
Arbeitsbereich. Eigentlich gehört die Fußplatte
auf die Fahrbahn und dann noch 50cm nach links.
Die weiße Markierung wurde übrigens mit Farbe
aus der Spraydose realisiert. Im Hintergrund
sieht man unzureichende Querabstände. Zwischen
die vier sichtbaren Leitbaken mit Leuchte
gehören vier weitere (eine links, zwei in der
Mitte, eine rechts). |
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Versuch der
Absicherung einer neu gebauten Querungshilfe. Hier würden
eigentlich zwei einseitig rechtsweisende
Leitbaken pro Fahrrichtung genügen. |
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Fotomontage:
Vielleicht würden die verantwortlichen Behörden
öfter einschreiten, wenn sich die kleinen
Zeichen 222-Aufkleber auf den Leitbaken
plötzlich vergrößern würden. Eine solche
Aufstellung von Zeichen 222 würde vermutlich
niemand tolerieren - bei Leitbaken ist sie
jedoch an der Tagesordnung. |
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Typische
Baustellensituation innerorts. Zunächst lernt
der Verkehrsteilnehmer, dass gelbe
Fahrstreifenbegrenzungen keine Bedeutung haben.
Im Bereich der Querabsperrung müssen auf allen
Leitbaken Warnleuchten montiert sein. Auf eine
passende Fotomontage wurde aus zeitlichen
Gründen verzichtet. Danke. |
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Dafür gibt es mit
diesem Bild die Erkenntnis, das gelbe
Markierungen
offensichtlich auch andere gelbe Markierungen
aufheben (sollen). Doch zurück zu den Leitbaken: |
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Eine - zumindest
konstruktiv - recht gut gelöste Kabelüberführung - im
Gehwegbereich sogar als Durchgangsgerüst. Leider
ist dort der Abstand zur Fahrbahn zu gering
(mindestens 30cm sind gefordert) - also wäre
hier zunächst eine Sicherung gegenüber der
Fahrbahn erforderlich (mittels Leitbaken auf der
Fahrbahn). Stattdessen wurden Leitbaken am
Gerüst selbst befestigt und dienen
offensichtlich der Kennzeichnung für Fußgänger.
Allerdings sind Leitbaken auf Geh- und
Radewegen unzulässig - so auch hier. Korrekt
wären Elemente mit dem Bild der Absperrschranke
(Z 600) - und damit die erwähnte Schutzbake. Warum die
Radfahrer in absteigen sollen (rechts im Bild
ist) nicht nachvollziehbar. Es würde an dieser
Stelle genügen, sie gesichert (z.B. durch
Markierungen) auf die Fahrbahn zu führen. |
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Heben Leitbaken
eigentlich vorhandene weiße Markierungen auf?
Antwort: Nein. Und so lernt der
Verkehrsteilnehmer an solchen Stellen, dass
Markierungen und insbesondere
Fahrsteifenbegrenzungen lediglich Empfehlungen darstellen,
die keinerlei verkehrsrechtliche Relevanz
besitzen. Korrekt wären hier mindestens
vorübergehende gelbe Markierungen, da diese die
weißen Markierungen aufheben. |
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Natürlich haben auch
Sperrflächen keine Bedeutung. Wenn unser
PKW-Fahrer aber das nächste Mal unter
Polizei-Beobachtung eine Sperrfläche z.B. zum
Überholen überfährt, soll das auf einmal wieder
falsch sein. Genau so wird das Fehlverhalten der
Verkehrsteilnehmer gefördert. |
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In den Wochen vor
einer Verkehrsfreigabe (hier der im Hintergrund
sichtbare Tunnel), zeigen insbesondere die
ausführenden Markierungs- und
Schutzplankenfirmen, was sie unter fachgerechter
Absicherung verstehen. |
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vorgeschriebene
Fahrtrichtung rechts vorbei... |
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...vier Jahre später
- nichts dazugelernt. |
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Markierungsarbeiten
erfordern stets besondere Lösungen - wie hier
eine komplett falsch weisende Längsabsperrung.
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unzureichendes
Verschwenkungsmaß im Zuge einer
Fahrstreifensperrung |
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In diesem Fall hätte
man das außerorts vorgesehene Verschwenkungsmaß
von 1:10 problemlos anwenden können. Stattdessen
wurden die Leitbaken mit einem Verschwenkungsmaß
von etwa 1:1 aufgestellt, was allenfalls im
innerörtlichen Nebenstraßennetz vertretbar wäre.
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Von Verschwenkung
kann im Hinblick auf die eigentlichen
Erfordernisse keine Rede sein. |
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Der Knotenpunkt in
der Planansicht - die schwarzen Rechtecke stehen
für die Fußplatten der Leitbaken. Das
eingesetzte Verschwenkungsmaß beträgt etwa 1:2 -
gefordert und sachgerecht ist hingegen 1:10. Die
graue Linie verdeutlicht den Fahrweg der
Fahrzeuge. Diese werden erst auf die gesperrte
Geradeausspur geführt und müssen anschließend
auf die Linksabbiegespur wechseln. |
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Fachgerechte
Ausführung mit einem Verschwenkungsmaß von 1:10,
angepasst an den Verlauf der Fahrbahn. Die
Leitbaken werden bereits am Beginn der
Aufweitung aufgestellt und stehen parallel zur
Fahrstreifenbegrenzung (rote Linie). Somit wird
der Verkehr nicht erst auf die gesperrte
Geradausspur geführt, sondern gleich auf die
Linksabbiegespur. Der Wechsel des Fahrstreifens
erfolgt unmerklich. Natürlich werden für eine
solche Lösung mehr Leitbaken benötigt und die
Aufstellung erfordert eine größere Sorgfalt. |
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Links vorbei oder rechts vorbei? Auch ist die
Aufstellung der Leitbaken in Bauzaun-Füßen nicht TL-konform. |
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Kleine Leitbaken
(500x125mm) sind auch in einseitiger
Ausführung erhältlich und hier eigentlich auch
erforderlich. |
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Da die fachgerechte
Aufstellung von Verkehrszeichen in der Praxis
hochproblematische, nahezu unlösbare
Anforderungen darstellen, werden gescheiterte Versuche wie
diese häufig mit Leitbaken ausgeschmückt, um die
entstandenen Hindernisse wenigstens irgendwie zu
sichern. Zunächst sollte man es generell
vermeiden, Verkehrszeichen auf Radwegen
aufzustellen. Ist dies unumgänglich, sind stets
die Mindestbreiten (0,80m) und Aufstellhöhen (2,20m)
einzuhalten. Mit einer schmalen
Aufstellvorrichtung und einer verkleinerten
Ausführung der Tafel, wäre man einer
fachgerechten Lösung recht nahe. Stattdessen hat
man sich hier zunächst dazu entschieden -
entgegen den Vorschriften - Leitbaken auf dem
Radweg aufzustellen. Diese weisen nicht nur für
den Verkehr auf der Fahrbahn in die falsche
Richtung, sie leiten den Radfahrer auf den
Gehweg, wo er genau genommen nichts zu suchen
hat und ggf. mit dem nachfolgenden
Verkehrszeichenpfosten kollidiert. Die
Gesamtumstände dieser Lösung haben letztendlich
dazu geführt, dass diese Konstruktion nochmals
umgebaut und versetzt werden musste. |
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Am neuen Standort
wäre eigentlich genug Platz, die erwähnte
schmale Aufstellvorrichtung einzusetzen.
Stattdessen hat man den vorhandenen
quadratischen Ständer belassen. Zwar wurde der
Hinweis zur Verwendung eine kleineren Tafel
umgesetzt, aber ohne die dadurch entstehenden
Vorteile zu nutzen um die
Tafel höher zu setzen (geringere Windlast). Die kleinere Tafel hätte
auch einen größeren Seitenabstand zur Fahrbahn
zur Folge gehabt (vorgeschrieben sind mindestens
30cm), doch hat man die Konstruktion der
Vorwarnleuchten (eigentlich hätte auch eine
genügt) so belassen wie sie war. In der Folge
ist vermutlich ein LKW mit dem in den
Lichtraum der Fahrbahn ragenden Kragarm der
Leuchten kollidiert - mit dem abgebildeten
Ergebnis. Die obligatorische Leitbake darf hier
natürlich auch nicht fehlen - auf der Fahrbahn
wäre sie in diesem Fall jedoch besser
aufgehoben. |
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Sofern dieser
Trampelpfad einen Geh- und Radweg darstellen
soll (das Schild sagt dies zumindest), sind
Leitbaken auch hier unzulässig - genau wie das
zur Wäscheleine verdrillte Flatterband. Korrekt
wäre der Einsatz von mobilen Absturzsicherungen,
die hier jedoch nur zur Querabsperrung verwendet
wurden. Die auf der Fahrbahn eingesetzten
Leitbaken stehen zu dicht an der Aufgrabung. |
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Auch an dieser
Stelle wurde ein provisorischer Gehweg mit
Leitbaken eingerichtet, obwohl diese nur zur
Verkehrsführung auf der Fahrbahn vorgesehen
sind. |
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Ein klarer Fall von
"besser als nix" |
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Baugerüst als
Aufstellvorrichtung für Leitbaken = kein
Sicherheitsabstand zur Fahrbahn. Die zweite
Leitbake ist versteckt unter dem Gerüstnetz. |
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unzulässige Kombinationen (TL-Leitbaken) |
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An dieser Stelle
fehlt die Markierung - entsprechend wurde die
Trennung der Fahrtrichtungen durch Leitbaken
vorgenommen. Hierzu sind doppelseitig
rechtsweisende Leitbaken erforderlich, die hier
auf den ersten Blick auch vorhanden sind.
Tatsächlich wurden jedoch jeweils zwei rechts- /
linksweisende Leitbaken hintereinander in eine
Fußplatte gesteckt, so das jeweils nur die
rechtsweisende Seite sichtbar ist. Die jeweils
linksweisenden Seiten sollen sich gegenseitig
verdecken. |
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Derartige Lösungen
sind nicht mit den Anforderungen an die passive
Sicherheit vereinbar und deshalb unzulässig.
Insbesondere die Montage mit dem Lampenstutzen
in der Fußplatte ist keinesfalls fachgerecht.
Die eingesetzten Leitbaken (linkes und rechtes
Bild) sind zudem nicht für
WL-Batteriekombinationen (hier Nissen Bakolight)
freigegeben. |
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Natürlich werden in
der Praxis nicht nur doppelseitig rechtsweisende
Leitbaken "simuliert", sondern auch einseitige
Leitbaken, so wie bei dieser Sperrung einer
Linksabbiegespur. Nachdem anfänglich auch hier
rechts- / linksweisende Leitbaken zum Einsatz
kamen, hatte die geforderte Nachbesserung zur
Folge, dass - mangels einseitig rechtsweisender
Leitbaken - kurzerhand einseitig linksweisende
Leitbaken zum Verdecken der Rückseite eingesetzt
wurden. Auch diese Lösung entspricht nicht den
Technischen Lieferbedingungen für Leitbaken. |
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Zunächst ist bei
dieser Autobahnbaustelle kein Fehler
offensichtlich - dennoch wurde die
Längsabsperrung nicht fachgerecht ausgeführt... |
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Die eingesetzten
Leitbaken sind nur zusammen mit der passenden
Wemas-Fußplatte (Kennzahl 92) freigegeben -
eingesetzt wurden stattdessen Fußplatten von
Horizont/Klemmfix (Kennzahl 35). Hierbei geht es
jedoch nicht allein um unterschiedliche Nummern
- wichtig ist in diesem Fall, dass der
erforderliche Sicherungsstift bei dieser
Fußplatte nicht eingesetzt werden kann und
folglich fehlt. Das System ist daher nicht
TL-konform kombiniert - die Leitbake kann beim
Unfall aus der Fußplatte gerissen werden. |
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Auch bei dieser
Baumaßnahme wurden die Leitbaken nicht
TL-konform kombiniert. |
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Die eingesetzten
Fußplatten haben die Kennzahlen 30, 31 und 33 -
die Bake hingegen erfordert Fußplatten mit der
Kennzahl 92. Folglich geht es wie im oben
gezeigten Beispiel nicht allein um die Tatsache,
dass 30 nicht 92 ist, sondern vor allem darum,
dass auch in diesem Fall der notwendige
Sicherungsstift fehlt. |
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