In diesem Kapitel
soll das System der Sicherheitsbaken, genauer
gesagt der TL-Leitbaken näher erläutert
werden. Das Thema ist eigentlich recht einfach,
aber bei genauer Betrachtung auch wieder sehr komplex. Dies liegt vor
allem an der Vielzahl von TL-geprüften
Bakensystemen und deren
zulässigen wie auch unzulässigen Kombinationsmöglichkeiten. Nicht alles was
rein mechanisch
zusammen passt, darf kombiniert werden.
Natürlich führen
verschiedene Konzepte zum einfachen Handling
dazu, dass der Anwender quasi zur falschen
Kombination verleitet wird. Hier ist
insbesondere der 40mm Fußplattenschaft zu
nennen, welcher den Einsatz von entsprechenden
Leitbaken in nahezu jeder beliebigen Fußplatte
ermöglicht, auch wenn hierfür in der Regel gar
keine Freigabe vorliegt.
Dies ist von der Industrie auch
teilweise so gewollt, denn während der Ingenieur
im Rahmen der Produktentwicklung ein TL-konformes System vor Augen hat, was
möglichst nicht mit fremden Komponenten
vermischt werden soll, sieht der Geschäftsmann
in erster Linie die Verkaufszahlen. In diesem
Fall ist es dann meist egal, was der Kunde mit
der Leitbake anstellt - selbst wenn er sie in
die Fußplatte vom Wettbewerb steckt.
Dem unbedarften
Anwender kommt dies in der Regel gelegen, kann
er doch nahezu jede Leuchte auf bzw. an jede Leitbake
schrauben und nahezu jede Leitbake in
verschiedene
Fußplatten stecken. Und sollte es sich doch mal
um eine Spezialausführung handeln, wie das Wemas-Drehsystem
im nebenstehenden Foto, dann wird die Leitbake
einfach auf den Kopf gestellt. Wem das genügt, der
sollte ab hier nicht weiterlesen, denn jetzt
folgt die graue Theorie. |
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Lampenstutzen in der Fußplatte - geht nicht gibt's
nicht! |
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ungeprüfte Systeme / Billigbaken
Zunächst eine grundlegende
Betrachtung zu Leitbaken: Der Markt bietet
sowohl TL-geprüfte Systeme, aber auch meist
preiswerte Produkte, die keinerlei Zulassung
aufweisen. In einigen Fällen handelt es sich
dabei um abgespeckte Varianten der TL-Leitbaken
(z.B. ohne innen liegendes Stützrohr), in
anderen Fällen wurden die angebotenen Produkte
extra als Billiglösung entwickelt.
Entsprechend sieht
es dann hinsichtlich der Qualität aus: Während
die Billigbaken auf Basis abgespeckter
TL-Leitbaken in der Regel durchaus
praxistauglich sind, da sie aus dem gleichen
Werkzeug stammen, sind viele der eigens
entwickelten Billigbaken das Geld oft nicht
wert.
Dabei ist es nicht
nur ärgerlich, dass solche Billigbaken nach
leichtem Anprall bereits am ersten Arbeitstag
versagen und ausgetauscht werden müssen (es sei
denn man montiert sie dann wie im oben gezeigten
Bild).
Vielmehr spielen je
nach Einsatzzweck auch Sicherheitsaspekte eine
Rolle. Hier muss man ausdrücklich gegen die
Billigbaken votieren, denn im Sinne der passiven
Sicherheit, wie sie bei Leitbaken gefordert ist,
sind diese Produkte üblicherweise unbrauchbar. |
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eigens
entwickelte Billigbake
(ohne TL-Zulassung) |
abgespeckte
TL-Bake
(ohne TL-Zulassung) |
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Sicherheitsbaken / TL-Leitbaken
Beim Anprall eines Fahrzeugs an
eine Leitbake wirken enorme Kräfte. Entsprechend
gilt es, insbesondere den Schutz
der Fahrzeuginsassen zu gewährleisten, Unbeteiligte
nicht zu gefährden und die Schäden am Fahrzeug
so zu minimieren, damit dieses noch weitgehend
kontrollierbar bleibt. Aus diesen Anforderungen
ergeben sich die grundlegenden Kriterien,
die ein TL-geprüftes Leitbakensystem erfüllen
muss. So dürfen
bei der Prüfung im
Anprallversuch: |
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keine Teile in die Fahrgastzelle
eindringen oder diese um mehr als 50mm verformen |
Frontscheiben aus Verbundglas
nicht durchschlagen, mehr als 20mm eingedrückt oder mehr als 1/3 durch Risse und Sprünge undurchsichtig werden, |
keine Teile fortgeschleudert werden
(ausgenommen sind leichte Bruchstücke, die nicht schwerer als 100g sein
dürfen), |
Warnleuchten mit Ausnahme von leichten
Kunststoffbruchstücken sich nicht von den vertikalen Bauelementen lösen, |
vertikale Bauelemente sich nicht insgesamt
von den Fußplatten trennen |
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Vereinfacht bedeutet das:
Fußplatte, Leitbake und Warnleuchte müssen bei einem Unfall als
Einheit verbunden bleiben. Die Leuchte darf sich weder von der
Leitbake lösen, noch darf die Leitbake aus der Fußplatte
gerissen werden. Das diese Anforderungen von Billigbaken (und
Leuchten) in der
Regel nicht
erfüllt werden, sollte klar sein. Es genügt jedoch nicht,
einzelne TL-geprüfte Komponenten beliebig zu kombinieren.
Vielmehr dürfen nur Systeme eingesetzt werden, für die eine
Freigabe der BASt vorliegt. Diese Freigabe wird stets einer
definierten Kombination aus Warnleuchte, Leitbake und Fußplatte erteilt
- diese bilden das geprüfte Leitbakensystem. |
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Negativbeispiel:
Hier wurde fast alles
falsch gemacht, was man falsch machen kann
(immerhin weisen die Schraffen in die richtige
Richtung). Mit Ausnahme der zweiten Leitbake
handelt es sich um Wemas TL-Leitbaken mit Drehsystem.
Diese erfordern jedoch passende Fußplatten mit
dem entsprechendem Gegenstück, welche
offensichtlich nicht vorhanden waren. Der
Praktiker hat dafür natürlich eine Lösung:
Die Baken werden einfach mit dem Lampenstutzen
in die Fußplatte gesteckt. Am eigentlichen
Fußplattenschaft (mit Drehadapter) werden dann
die ebenfalls unzulässigen Warnleuchten
befestigt. Die einzige TL-Warnleuchte (Wemas
Future, grünes Gehäuse) hat keine Freigabe für
die eingesetzte Leitbake. Diese wiederum wurde
in unzulässiger Weise repariert (gekürztes 40x40mm
Schaftrohr) und steckt zudem in einer beschädigten
und damit ablegereifen Fußplatte. |
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Die Komponenten
eines BASt-geprüften TL-Leitbakensystems im Detail: |
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Warnleuchte
Im Anwendungsbereich der
TL-Leitbaken dürfen nur hierfür geprüfte bzw.
zugelassene Leuchten eingesetzt werden. Die
Warnleuchte (bzw. deren Gehäuse) ist stets auf die Lampenstutzen
der Baken aufzustecken und mittels Steck- oder
Schraubbolzen zu sichern. Die Befestigung mit
Bügelschellen ist unzulässig.
Allein dieses
Erfordernis schränkt die Auswahl an verfügbaren
Produkten deutlich ein, so das nur
Kabel-Bakenleuchten und WL-Batteriekombinationen
(speziell geprüfte TL-Warnleuchten mit integrierter Batterie)
übrig bleiben. Leuchten die diesen Kriterien
nicht entsprechen, dürfen nicht an Leitbaken zum
Einsatz kommen. |
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auf
Leitbaken unzulässige Leuchten und deren
unzulässige Befestigung mittels Bügelschelle |
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Ob die Warnleuchte eine Zulassung
nach TL-Warnleuchten und damit eine (lichttechnische)
BASt-Prüfnummer besitzt, spielt bei dieser Betrachtung zunächst keine
Rolle, entscheidend ist allein die Prüfung nach TL-Leitbaken,
daher der erfolgreich bestandene Anfahrversuch. Leuchten die
hierfür in Frage kommen, haben generell eine lichttechnische
Zulassung nach TL-Warnleuchten - es sein denn, es handelt sich
um Produkte, die auf BASt-geprüften Leuchten basieren, aber
nachträglich ein anderes Innenleben erhalten.
Grundsätzlich
kann man sich hierzu merken, dass alle Warnleuchten, die über
eine drehbare Optik verfügen (welche in der Regel nicht in das
eigentliche Leuchtengehäuse integriert bzw. eingefasst ist,
sondern lediglich auf diesem befestigt ist - siehe Abbildungen
oben rechts) generell keine
Zulassung nach TL-Leitbaken besitzen und deshalb nicht auf
diesen eingesetzt werden dürfen. Ergänzend dazu gilt auch der
Grundsatz, dass gewöhnliche Baustellenleuchten (mit integrierten
Batterien) grundsätzlich nicht auf Leitbaken verwendet werden
dürfen, es sei denn, es handelt sich um extra hierfür
entwickelte und zugelassene Produkte (TL-Bakenleuchten mit
integrierter Batterie bzw. WL-Batteriekombination). |
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TL-Bakenleuchten
mit externer Batterie (Kabelverbindung)
TL-Bakenleuchten entsprechen den
lichttechnischen Anforderungen der
TL-Warnleuchten 90. Zusätzlich dazu sind sie in
Verbindung mit dem passendem Leitbakensystem
crashsicher, was durch die Prüfung nach
TL-Leitbaken 97 nachgewiesen wird. Die
klassische TL-Bakenleuchte verfügt über eine
Kabelverbindung zu einer 6V Batteriebox bzw. 6V
Kompaktbatterie, welche sich gesichert in der
Fußplatte befindet. |
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TL-Bakenleuchten
mit externer Batterie (Kabelverbindung) |
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TL-Bakenleuchten
mit integrierter Batterie (WL-Batteriekombination)
Die sog. WL-Batteriekombinationen vereinen
den Vorteil von integrierten Batterien, mit dem
crashsicheren Eigenschaften der
TL-Bakenleuchten. WL-Batteriekombinationen
stellen allerdings eine Ausnahme von den
TL-Vorgaben dar und dürfen nur auf eigens dafür
geprüften Leitbaken zur Anwendung kommen.
Gegenwärtig betrifft dies auch nur ausgewählte,
herstellereigene Bakensysteme. Die Kombination
mit anderen TL-Bakensystemen ist bisweilen unzulässig. |
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TL-Bakenleuchten mit integrierter Batterie |
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Bügelhalterung
sind an Leitbaken unzulässig
WL-Batteriekombinationen sind universelle
Leuchten, die fast jeden Anwendungsfall
abdecken. Entsprechend verfügen sie je nach
Ausführung über die gängigen Bügelhalterungen,
mit denen sie an Absperrschranken, Gerüsten oder
Bauzäunen befestigt werden können. Kommen diese
Leuchten in Kombination mit Leitbaken zur
Anwendung, so dürfen diese Bügelhalterungen
nicht zur Befestigung verwendet werden. Die
Anforderungen an die passive Sicherheit machen
es zudem erforderlich, dass die Metallbügel von
den Leuchten entfernt werden müssen. Inzwischen
bieten alle Hersteller ihre
WL-Batteriekombinationen auch komplett ohne
Halter an, da dieser für den Einsatz auf
Leitbaken nicht nur unzulässig, sondern vor
allem unnötig ist. Der Verzicht auf den Halter
ermöglicht ganz nebenbei eine verbesserte
Lagerung von vormontierten Leitbaken z.B. auf
entsprechenden Stapelpaletten und wirkt sich
nicht zuletzt auch auf den Preis der Leuchte
aus. |
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Das Kunststoffteil wiegt
ca. 70g und darf an
der Leuchte verbleiben |
Der Metallbügel wiegt
ca. 120g und muss
demontiert werden. |
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Leitbake
Das sog. Bakenblatt ist
Trägervorrichtung für das Verkehrszeichenbild
605 (Pfeil- oder Schraffenfolie) und verfügt über einen Lampenstutzen sowie
einen Fußplattenschaft. Bei TL-Wendebaken sind
Lampenstutzen und Fußplattenschaft kombiniert. |
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Lampenstutzen
Der Lampenstutzen ist so
ausgebildet, dass die Warnleuchte im Falle eines
Unfalls sicher mit der Leitbake verbunden
bleibt. Je nach Ausgestaltung (Materialstärke,
durchgehende Standrohre usw.) kann er leichte
Kabelleuchten (Gewichtsklasse A), schwere Kabelleuchten (Gewichtsklasse B) oder
WL-Batteriekombinationen (Kennbuchstaben K, M, T, Z) sicher
halten, oder eben auch nicht. So kann es
passieren, dass ein für leichte Leuchten (A)
konzipierter Lampenstutzen unter (unzulässiger)
Verwendung einer WL-Batteriekombination beim
Unfall einfach abreißt. Die Leuchte kann dann in
die Fahrgastzelle eindringen oder davon
geschleudert werden. |
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Fußplattenschaft
Der Fußplattenschaft
dient der Verbindung zwischen Leitbake und
Fußplatte. Es existieren verschiedene Varianten
z.B. 40x40mm, 60x60mm, feste oder austauschbare
Drehsysteme sowie speziell ausgebildete
Aufnahmen bei Klappsystemen. Jedes TL-Leitbakensystem wird mit der hierfür
entwickelten Fußplatte geprüft, um zu
gewährleisten, dass die Leitbake bei einem
Unfall mit der Fußplatte verbunden bleibt. |
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Fußplatte
Die Fußplatte dient der
standsicheren Aufstellung der Leitbake und nimmt die
Batterie von Kabel-Bakenleuchten auf.
Hinsichtlich der Windlast gelten die gleichen
Anforderungen wie bei Verkehrszeichen außerorts,
nämlich
0,42 kN pro m². Wie bereits beschrieben müssen
Fußplatte und Leitbake nicht nur mechanisch
zusammen passen, sondern es muss hierfür eine
entsprechende Freigabe vorliegen. Deshalb darf
z.B. eine TL-Leitbake mit 40x40mm
Fußplattenschaft nicht in jede beliebige
Fußplatte mit 40x40mm Aufnahme gesteckt werden,
selbst wenn es sich hierbei um eine TL-Fußplatte
(eines anderen Bakensystems) handelt. |
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das
Kennzeichnungssystem
Wie die vorstehenden
Informationen zeigen, dürfen die einzelnen
Komponenten eines Leitbakensystems nur in der
zugelassenen Weise miteinander kombiniert
werden. Hierfür
existiert ein Kennzeichnungssystem, welches die
eindeutige Zuordnung der einzelnen Bestandteile ermöglichen soll.
Warnleuchten verfügen über Kennbuchstaben,
Fußplatten über Kennzahlen. Die Leitbake selbst
trägt die BASt-Prüfnummer des Bakensystems und
enthält die jeweiligen Kennbuchstaben der
Warnleuchten bzw. die Kennzahlen der zulässigen
Fußplatten. |
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Auf der
Warnleuchte befinden sich zunächst die
BASt-Prüfnummern der lichttechnischen
Prüfung nach TL-Warnleuchten.
Ersatzweise, bzw. zusätzlich dazu ist der jeweilige Kennbuchstabe aus der
Prüfung nach TL-Leitbaken enthalten, in
diesem Fall T. |
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Auf der Leitbake
erfolgt die gesamte Kennzeichnung des
nach TL-Leitbaken geprüften
Bakensystems, entweder in Form von
Aufklebern auf der Reflexfolie, oder
durch Einprägungen im Bakenkörper. Die
Kennzeichnung setzt sich zusammen aus: |
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BASt-Prüfnummer des Bakensystems,
daher der erfolgreich bestandenen
Anfahrprüfung nach TL-Leitbaken. Die
Darstellung der BASt-Prüfnummern wurde
im Laufe der Jahre geändert und kann
deshalb auch anders gestaltet sein. |
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Kennbuchstabe(n) der freigegebenen
Warnleuchten, hier nach dem alten System
(D,H,J,P,R,S,X,Y) sowie T für die
WL-Batteriekombination Nissen BaKoLight.
Die Kennzeichnung nach dem neuen System
wäre (B,T), daher B für alle
Kabelleuchten und T für die BaKoLight. |
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Kennzahl(en) der geprüften bzw.
zugelassenen Fußplatten, in diesem Fall
also Nummer 50 bis 54 und 56. In der
Regel liegt die Freigabe nur für die
herstellereigen Fußplatten vor, es gibt
jedoch auch Ausnahmen (ebenfalls mit
entsprechender Kennzahl). |
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Auf der
Fußplatte findet sich die auf dem
Bakenblatt genannte Kennzahl wieder,
hier 56.
Eine Fußplatte kann auch mehrere
Kennzahlen aufweisen. Auch die
zusätzliche Kennzeichnung K1 kann
enthalten sein, ist aber in diesem Fall
nicht relevant. |
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Kombination mit systemfremden Komponenten
In der Regel reichen die
jeweiligen Hersteller ihr hauseigenes
Komplettsystem zur Prüfung bei der BASt ein,
bestehend aus Warnleuchte, Leitbake und
Fußplatte. Da z.B. die Anforderungen an
Bakenleuchten aber weitgehend vergleichbare
Produkte zur Folge haben, können für ein
Leitbakensystem auch mehrere Leuchten
freigegeben sein, die dann auch von anderen
Herstellern stammen können. Bei Kabelleuchten
erfordert dies mindestens zwei erfolgreich
bestandene Anfahrprüfungen an bereits
freigegebenen Bakensystemen. Im oben gezeigten
Beispiel sind alle am Markt verfügbaren
Kabelleuchten eingeschlossen.
Ausgenommen hiervon
sind die WL-Batteriekombinationen, daher
TL-Bakenleuchten mit integrierter Batterie. Sie
sind nicht Bestandteil des Systems der
Gewichtsklassen (A oder B), sondern haben eigene
Kennbuchstaben (K, M, T, Z). Derzeit liegen diese
spezifischen Freigaben nur für bestimmte,
herstellereigene Leitbakensystem vor.
Die BASt-Freigabe
stellt in der Regel sicher, dass die
zugelassenen Komponenten auch mechanisch
zusammenpassen. Kann eine Bakenleuchte nicht
montiert werden, weil z.B. die passende Bohrung
für die Befestigungsschraube fehlt, darf dieser
"Mangel" nicht durch nachträgliches Aufbohren
des Lampenstutzens beseitigt werden. Leitbaken
dürfen grundsätzlich nicht nachträglich
verändert werden, es sei denn, es handelt sich
um den zulässigen Austausch von dafür
vorgesehenen Komponenten.
In der Regel
erfordert die Freigabe auch herstellereigene
Fußplatten mit entsprechender Kennzahl. Es gibt
nur wenige Systeme, die eine Freigabe für
Fußplatten anderer Hersteller besitzen. Mit
einer solchen Zulassung können auch weitere
Auflagen verbunden sein, z.B. der Einsatz von
Sicherungsstiften, die beim ursprünglichen,
herstellereigenen Leitbakensystem, nicht
erforderlich sind. |
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Beispiele
Da sich insbesondere die
Bakenleuchten mit integrierten Batterien
(WL-Batteriekombinationen) hoher Beliebtheit
erfreuen und langfristig die Kabel-Bakenleuchten
ablösen werden, erfolgt an dieser Stelle eine
kleine Übersicht der zugelassenen Kombinationen.
Die Freigabe kann zudem für weitere
(herstellereigene) Leitbaken erteilt sein -
Zulassungen für systemfremde Leitbaken
existieren derzeit (Dezember 2014) nicht. |
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Horizont TopLED |
Horizont OptiLED |
Vitraco COMlite |
Nissen BaKoLight |
Wemas Future |
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K |
L |
M |
T |
Z |
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Prüf-Nr.: 94 2K 001 |
Prüf-Nr.: V4-11/2014 |
Prüf-Nr.: V4-04/2014 |
Prüf-Nr.: 94 2K 013 |
Prüf-Nr.: 02 2K 15 |
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mit Fußplatte 33 |
mit Fußplatte 33 |
mit Fußplatte 80 |
mit Fußplatte 56 |
mit Fußplatte 92 |
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Weitere
Informationen zu den Kombinationsmöglichkeiten
sind in der Produktübersicht zu TL-Leitbaken
enthalten. |
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Montagekonzepte
Um die Anforderungen der passiven
Sicherheit zu gewährleisten, wurden im Laufe der
Zeit verschiedene Leitbaken-Konzepte entwickelt. Während
die Befestigung der Warnleuchten weitgehend
einheitlich über Lampenstutzen erfolgt,
existieren bei der Fußplattenaufnahme deutliche
Unterschiede. |
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40x40mm
Fußplattenschaft
Ein sehr verbreitetes System ist der
quadratische Fußplattenschaft 40x40mm. Er findet bei
vielen Herstellern Anwendung und
ermöglicht den Einsatz in nahezu allen
Fußplatten - auch dann, wenn hierfür keine
Zulassung vorliegt. Es existieren üblicherweise Systeme, deren
Standrohr aus einem speziellen Aluminiumprofil
besteht, welches beim Anprall verformt wird und
sich gegen die Fußplattenöffnung presst. Dadurch
soll verhindert werden, dass die Bake aus der
Fußplatte gerissen wird.
Hier gibt es auch
Ausführungen, bei denen in das Aluminiumprofil
ein zusätzliches Kunststoffteil integriert ist,
welches Lamellen aufweist die eine Art Widerhaken bilden. Die
passende Fußplatte
enthält als Gegenstück ein spezielles
Kunststoff-Formteil - daher darf diese Bake
nicht in gewöhnlichen 40x40mm Öffnungen zum
Einsatz kommen, auch wenn sie dort wunderbar
passt. |
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40x40mm Aluminiumprofil mit
Kunststoffeinsatz |
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Bei anderen
Leitbaken ist der 40x40mm Fußplattenschaft
bereits in den Bakenkörper integriert und durch
ein zusätzliches Standrohr verstärkt. Hier
besteht die Gefahr, dass die Leitbake beim
Anprall aus der Fußplatte gezogen wird, weshalb
an beiden Komponenten eine Bohrung vorhanden ist,
durch die ein Sicherungsstift geführt werden
muss. Die beiden Nasen am Fußplattenschaft
sollen gewährleisten, dass die Bohrungen von
Fußplatte und Bake nach
dem Einstecken deckungsgleich sind. Da sich
trotzdem ein gewisser
Fummelfaktor ergibt (bei der Montage / Demontage muss man
sich zudem bei jeder Leitbake bücken) wird der Sicherungsstift
üblicherweise weggelassen. Dieser Stift ist jedoch kein
Zubehörteil zum Diebstahlsschutz (eignet sich
hierfür aber auch), sondern ist Bestandteil des TL-geprüften Systems. Ohne Sicherungsstift
entspricht die Kombination nicht den
Anforderungen. |
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40x40mm Fußplattenschaft mit Bohrung
für Sicherungsstift |
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Drehsystem /
Drehadapter
Drehsysteme sind bei Leitbaken auf dem
Vormarsch. Sie haben den Vorteil, dass keinerlei
Sicherungsstifte nötig sind, da die Bake via
Bajonett-System mit der Fußplatte verriegelt
wird. Das klassische Drehsystem lässt nur die
Drehung um 180° zu, andere Systeme bieten
90°-Schritte, wofür es in der Praxis einige
Anwendungsfälle gibt. Die Verriegelung sorgt
auch für einen gewissen Diebstahl- und
Vandalismusschutz, da die Leitbake nicht einfach
aus der Fußplatte gezogen werden kann.
Inzwischen werden auch Wendebaken mit Drehsystem
entwickelt (daher beidseitig mit
Fußplattenstutzen), was insbesondere bei
einseitigen Pfeilbaken sinnvoll ist. Die
Möglichkeit der Befestigung von Warnleuchten ist
jedoch sehr eingeschränkt, da die gängigen
Leuchten nicht auf den Fußplattenschaft mit
Drehsystem passen. |
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Fest in den Bakenkörper integriertes
Drehsystem |
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Während das
klassische Drehsystem mit Aufnahmen arbeitet,
welche fest in die Fußplatte eingearbeitet sind,
basieren neuere Systeme auf Drehadaptern, die
in die 60x60mm Aufnahme der Fußplatte gesteckt
werden können. Hierdurch werden auch
systemfremde TL-Fußplatten einsatztauglich und für
einige existiert dafür auch eine Freigabe der BASt. Generell dürfen diese Adapter aber nicht
in allen Fußplatten zum Einsatz kommen, sondern
nur, wenn die entsprechende Kennzahl
übereinstimmt.
Während der
Drehadapter bei der ursprünglichen Variante mit
Krallen in der 60x60mm Öffnung der Fußplatte
gehalten wird, dient ein anderer Adapter quasi
nur dazu, das Drehsystem in eine Leitbake mit
60x60mm Fußplattenschaft umzuwandeln. |
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Leitbake mit austauschbarem
Drehsystem |
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Klappsysteme
Im Gegensatz zu den zuvor beschriebenen Systemen,
welchem bei einem Unfall in der Regel unbrauchbar werden, bieten
Produkte mit Klappfunktion die Möglichkeit der
Wiederverwendung.
An dieser Stelle geht es jedoch nicht um
Klappbaken in verkleinerter Ausführung (75%)
sondern um klassische Leitbaken mit dem Bildmaß
1000x250mm (100%). Von den verschiedenen Klapp-Konzepten aus den 80er und
90er Jahren sind nicht mehr viele anzutreffen -
lediglich ein System hat überlebt und ist
inzwischen auch wieder sehr populär. Eine
spezielle Fußplattenaufnahme sorgt zusammen mit
einer ebenso speziellen Fußplatte dafür, dass
die Bake beim Anprall zunächst aushebelt wird,
zwangsgeführt umkippt und flach auf der Fahrbahn
zum Liegen kommt. In der Regel kann eine solche
Bake nach dem Anprall sofort wieder aufgestellt
werden. Inzwischen wurde für dieses System auch
eine Freigabe zur Verwendung der
WL-Batterikombination Comlite LED mit dem
Kennbuchstaben M erteilt. |
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Spezialaufnahme einer Leitbake mit
Klappsystem |
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Befestigung der Batterie
Die Anforderungen an die passive
Sicherheit haben zur Folge, dass sich die
schweren Hochleistungsbatterien von Kabelleuchten in der Fußplatte
befinden müssen. Je nach System existieren
Batteriefächer, die bereits konstruktiv
verhindern sollen, dass sich die Batterie bei
einem
Unfall lösen kann.
Andere Systeme erfordern
hierzu spezielle Verschraubungen, die
letztendlich auch wieder einen gewissen
Diebstahlschutz bieten. Da deren Montage aber einen Mehraufwand bedeutet, werden
diese Sicherungssysteme in der Regel
weggelassen.
Oft ist zu beobachten, dass
die Batterien auf oder neben der Fußplatte
stehen, oder sich nicht vollständig im
Batteriefach befinden. Dies ist mit den Anforderungen an die
passive Sicherheit nicht vereinbar und deshalb
unzulässig. |
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Die Batterie gehört
nicht auf oder neben die Fußplatte, sondern immer in das
Batteriefach - ggf. mit zusätzlicher Verschraubung |
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