WL3 |
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Strahlerart : |
Richtstrahler einseitig |
Lichtfarbe : |
Gelb |
Ø der Optik : |
180mm |
Leuchtmittel : |
Halogenglühlampe oder LED |
Betrieb durch : |
12V/24V Akku oder
Trafo, 230V bei zentralem Steuergerät |
Betriebsweise : |
Aufbaulicht, Tag 100%, bei Nacht gedimmt
mit Grundlicht |
Anwendung : |
Verengung und Überleitung,
vorrangig auf Autobahnen |
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Halogen-Aufbaulichtanlage mit Leuchten vom Typ WL3 |
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Warnleuchten vom Typ WL3
werden auf Leitbaken montiert und müssen entsprechend
crashsicher sein (geprüft nach TL-Leitbaken 97). Es
handelt sich grundsätzlich um einseitige Richtstrahler
mit gelber Lichtfarbe. Mehrere dieser Leuchten werden
als Anlage betrieben (z.B. 10 Stück) und bilden so ein
Lichtband welches insbesondere Richtungswechsel im Zuge
von Verschwenkungen bzw. Überleitungen verdeutlichen
soll. Die Leuchten leuchten nacheinander auf und
verlöschen gleichzeitig. Hierzu bedarf es einer
Steuerung, die entweder zentral für alle Leuchten
erfolgt, oder in den einzelnen Leuchten integriert ist. |
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zentrales Steuergerät
Viele Anlagen bestehen aus einem Steuerteil mit
Ausgängen für 5 oder 10 Leuchten. Die
Spannungsversorgung kann üblicherweise über 12V Akkus
oder das 230 Stromnetz erfolgen. Ferner kann ein Akku
als Puffer bei Netzausfall dienen - das Steuerteil
schaltet in diesem Fall automatisch um. Ein Akkubehälter
nimmt das Steuerteil sowie den Akku auf. Von hier
verlaufen die Kabel zu jeder einzelnen Leuchte. |
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roter Kasten
= zentrales Steuergerät und Akku |
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integrierte Steuerung
Eine andere Möglichkeit besteht darin, die
Steuerelektronik in die Leuchten zu integrieren. Die
baugleichen Leuchten werden dann lediglich miteinander
verbunden - das zentrale Steuergerät entfällt. Je nach
Ausführung wird die Versorgungsspannung (12/24V)
am Beginn der Kette eingespeist (wahlweise auch am Ende
bzw. an beliebiger Stelle) und von Leuchte zu Leuchte fortgeführt.
Zusätzlich dazu wird ein Steuersignal übertragen, welches
für das gewünschte Signalbild (Aufbaulicht) sorgt. Im
Sinne eines einheitlichen Signalbildes, sollte man sich
bei der Zusammenstellung der Anlage auf einen
Leuchtentyp beschränken - also entweder Halogen oder
LED. Dies gilt auch für den Austausch im Rahmen von
Wartungsarbeiten und Störungsbeseitigung.
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roter Kasten
= Akku |
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Nachtabsenkung und hinterlegtes Dauerlicht
Damit bei Dunkelheit eine Blendung der Fahrzeugführer
vermieden wird, muss die gesamte Anlage automatisch die
Intensität zurückfahren (Nachtabsenkung). Dies geschieht über einen
Dämmerungssensor, welcher die Lichtstärke an die
Umgebungshelligkeit anpasst. Beim Aufstellen der Anlage
bzw. des Steuerteils ist deshalb darauf zu achten das
sich im Erfassungsbereich des Sensors keine Lichtquellen
(z.B. Straßenlaternen, Baustellenscheinwerfer usw.) befinden.
Diese können sonst verhindern, dass die Anlage in den
Nachtbetrieb umschaltet. Neben der Helligkeitsanpassung
muss jede Leuchte bei Nacht ein Grundlicht (hinterlegtes
Dauerlicht) zeigen.
Dadurch ist die Verkehrsführung permanent erkennbar. |
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unzulässige Betriebsarten
Insbesondere Anlagen mit zentralem Steuergerät verfügen
über weitere Betriebsarten, wie z.B. Lauflicht
(nur ein Lichtpunkt durchläuft die Anlage) oder Auf- und
Abbaulicht (alle Leuchten leuchten nacheinander auf und
verlöschen nacheinander). Im Anwendungsbereich der RSA
ist jedoch nur das Aufbaulicht (nacheinander an,
gemeinsam aus) vorgesehen - entsprechend
dürfen die anderen Einstellungen nicht genutzt werden. |
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Lauflichtbetrieb ist im Anwendungsbereich der RSA
unzulässig |
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unzulässige Anlagentypen
Die Industrie bietet verschiedene Konzepte zur
Darstellung von verkehrsführendem Licht. Nicht immer
wird eindringlich genug auf das jeweilige
Anwendungsgebiet hingewiesen - allenfalls finden sich in
den Katalogen Begriffe wie "Exportausführung", um dem
Umstand Rechnung zu tragen, dass das jeweilige Produkt
eigentlich nicht für den Einsatz auf deutschen Straßen
vorgesehen ist (zumindest nicht im Sinne der RSA). Alle
verkehrsführenden Anlagen, die mit Blitzröhren
(Xenonblitz) arbeiten, sind im Anwendungsbereich der
RSA nicht vorgesehen. Sie können stets nur ein Lauflicht
(Laufblitzlicht) zeigen und sind deshalb nicht als
Ersatz für Aufbaulichtanlagen einzusetzen. Gleiches gilt
für ähnliche Anlagen auf LED-Basis, sofern diese auch
nur Lauflicht zeigen können. |
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Elektronenblitz-Lauflichtanlagen sind ebenfalls
unzulässig |
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Prüfung nach TL Warnleuchten 90
Leuchten der Kategorie WL3 müssen selbstverständlich den
TL-Warnleuchten 90 entsprechen. Einige Produkt erwirken
äußerlich den Anschein einer geprüften Leuchte, da es
sich um standardisierte TL-Leuchtengehäuse handelt.
Tatsächlich haben die Leuchten in dieser Ausführung aber nie eine
lichttechnische Prüfung im Sinne der TL Warnleuchten 90
erfahren. Der Abgleich zwischen der Prüfnummer (sofern
vorhanden), dem BASt-Prüfzeugnis und der
BASt-Freigabeliste sorgt für Aufklärung. |
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Prüfung nach TL Leitbaken 97
Beim Einsatz
von Warnleuchten an Leitbaken sind die Anforderungen an
die passive Sicherheit zu beachten. Demzufolge
dürfen nur Leuchten eingesetzt werden, die neben
den (maßgeblich lichttechnischen) Anforderungen
der TL-Warnleuchten 90, auch die Anforderungen
der TL-Leitbaken 97 erfüllen. Bei einem Anprall
eines Fahrzeugs mit 80km/h, müssen Leuchte,
Leitbake und Fußplatte miteinander verbunden
bleiben. Entsprechend sind nur Systeme
einzusetzen für die eine Freigabe der
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) vorliegt.
Das bedeutet, dass insbesondere Warnleuchten
nicht mit Bügelhalterungen an Leitbaken montiert
werden dürfen. |
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Leuchten vom Typ WL6 als
Aufbaulichtanlage
Leuchten vom Typ WL6 wurden hauptsächlich für die
Verwendung an fahrbaren Absperrtafeln entwickelt. In der
LED-Ausführung werden sie inzwischen auch als
Aufbaulichtanlage angeboten, obwohl hier eigentlich der
Typ WL3 vorgesehen ist. Die atypische Verwendung der WL6
ist insofern unschädlich, da sich sie sich von der WL3
maßgeblich in der Betriebsweise unterscheiden, was bei der
Aufbaulichtausführung entsprechend angepasst wurde.
Die Anforderungen an das optische System sind bei beiden
Leuchtentypen identisch.
Wichtig für den Einsatz auf Leitbaken ist
allerdings die
Freigabe nach TL-Leitbaken 97. Für gegenwärtig
angebotenen Anlagentypen mit LED-Leuchten vom Typ WL6
liegt diese Freigabe bisweilen nicht vor. |
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WL6-Leuchte
ohne BASt-Freigabe für Leitbaken |
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Produktübersicht TL-Bakenleuchten
nach WL3 |
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NISSEN,
Halogenleuchte für Aufbaulichtanlage |
Leuchtmittel |
Typ |
Lichtfarbe |
Prüfnummer |
Gewichts-
klasse |
Kenn-
Buchstabe |
Halogen,
12V / 20W |
WL3 |
Gelb |
U5-2496N |
A |
R |
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...ja, diese "Liste" endet hier - andere
Produkte sind bislang nicht nach WL3 geprüft |