Gelbe Markierungen heben weiße
Markierungen auf - soweit so gut. Wenn jedoch vorhandene weiße Markierungen
im Bereich von Arbeitsstellen Anlass zu Missverständnissen geben,
müssen diese je nach Markierungsbild entfernt, abgedeckt, in
Gelb ausgekreuzt oder in Gelb ergänzt werden.
Das Entfernen ist
in der Praxis ungeliebt, aber hinsichtlich der erzielten Wirkung
die beste Variante, insbesondere wenn es um die Eindeutigkeit
der Verkehrsführung geht. Das Abdecken (z.B. mit schwarzer Farbe) ist bei sachgerechter Ausführung ähnlich wirksam,
jedoch im Anwendungsbereich der ZTV-M unzulässig, weshalb diese
Möglichkeit in den RSA gestrichen werden soll. Auskreuzen kommt
vergleichsweise häufig zur Anwendung und entsprechend finden sich nahezu
überall die typischen Fehler in der Ausführung. Vorhandene
Markierungen in Gelb zu ergänzen ist eine weitere Möglichkeit,
von der man jedoch Abstand nehmen sollte. Die einzelnen
Varianten werden im Rahmen dieser Seite besprochen. Wir beginnen
mit der gebräuchlichsten Ausführung - dem Auskreuzen: |
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vorhandene Markierungen auskreuzen
Das Auskreuzen von Markierungen wird
in der Praxis recht häufig angewandt, auch an Stellen, an denen
es gar nicht notwendig ist. Wenn z.B. eine klare Führung durch
gelbe durchgezogene Linen vorhanden ist, müssen weiße Linien in der Regel
nicht zusätzlich ausgekreuzt werden. |
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In diesem Fall kann auf das
Auskreuzen durchaus verzichtet werden. |
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Gelbe Kreuze sind vorrangig als
Ergänzung anzusehen und sollen nicht als preiswerter Ersatz für
durchgezogene gelbe Linien herhalten. Der inflationäre Gebrauch
innerhalb einer Verkehrsführung kann zudem kontraproduktiv
wirken, insbesondere wenn das Ergebnis nur noch aus gelben
Kreuzchen besteht. |
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Pfeile Auskreuzen
Beim Auskreuzen von Pfeilen wird das
Kreuz oftmals genauso appliziert, wie es im Markierungs- bzw.
Verkehrszeichenplan abgebildet ist - nämlich im Verhältnis 1:1
(Länge x Breite). Zudem variiert die Größe der Kreuze - von
Mini-Kreuzchen bis zur "Hubschrauber-Landemarkierung", die sich
über den gesamten Fahrstreifen erstreckt, ist alles dabei. |
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typische, aber fehlerhafte Ausführung
eines Kreuzes |
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Werden die Kreuze in dieser Weise
eingesetzt, sind sie aus Fahrerperspektive nur unzureichend
erkennbar. Nachlässigkeiten in der Gestaltung führen sogar dazu,
dass die Kreuze nahezu unsichtbar sind. Insbesondere das
rechtzeitige Einordnen wird dadurch erschwert, da die Kreuze erst sehr
spät sichtbar werden. |
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Im Gegensatz zum Verkehrsteilnehmer,
der nur wenige Sekunden hat um sich auf eine geänderte
Verkehrsführung einzustellen, haben wir an dieser Stelle alle
Zeit, um die Situation zu bewerten. Trotzdem fällt auf, dass die
gelben Kreuze in der visuellen Wirkung hinter den weißen Pfeilen
zurückstehen. Ein rechtzeitiges Einordnen kann dadurch erschwert
werden,
denn insbesondere die weiter hinten befindlichen Pfeile sind
noch vergleichsweise gut erkennbar. Zudem befinden sich die
Kreuze nur auf dem Pfeilschaft, jedoch nicht auf der Pfeilspitze. |
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Das fachgerechte Auskreuzen
erfordert hingegen die verzerrte Darstellung der Kreuze, damit
diese aus der Fahrerperspektive rechtzeitig erkannt werden.
Entsprechend wird das Kreuz in Längsrichtung bzw.
Fahrtrichtung gestreckt aufgebracht. Die verzerrte Darstellung
wird auch bei Zahlen (z.B. Tempo 30) bzw. Buchstaben (z.B. BUS,
B4, A9 usw.), sowie bei Piktogrammen und Verkehrszeichen
angewandt, wenn diese auf der Fahrbahn wiedergegeben werden. Und
auch der Markierungspfeil selbst ist von Haus aus in der Länge
gestreckt. |
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Teilauskreuzen von Pfeilen vermeiden
In der Praxis erfolgt die Anpassung
von vorhandenen Pfeilen u.a. durch das Teilauskreuzen einzelner Pfeilspitzen. Damit soll
z.B. verdeutlicht werden, welche Richtung gesperrt ist und in
welche Richtung man noch fahren darf, bzw. muss. Doch genau hier
liegt das Problem: Ein teilweise ausgekreuzter Pfeil, ist kein
gültiges Markierungszeichen nach StVO. Er kann allenfalls als
Hinweis dienen, ist mit Blick auf etwaige
Verkehrsordnungswidrigkeiten aber nicht relevant. |
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Lösungen wie diese kann der
Verkehrsteilnehmer falsch verstehen, insbesondere weil das Auskreuzen in der
Praxis so unterschiedlich gehandhabt wird, dass keine
einheitliche Verfahrensweise erkennbar ist. Rein
verkehrsrechtlich gesehen schreibt ein teilweise ausgekreuzter Pfeil
jedenfalls nichts vor. |
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Ferner muss man sich an Stellen wie
diesen fragen, was denn das Ergebnis darstellen soll. Wenn man
sich bei der Erstellung von Verkehrszeichenplänen schon auf die
vorhandene Markierung verlässt, sollte diese auch funktionsfähig
sein. Das ist hier zweifellos nicht der Fall - selbst wenn man
Teilauskreuzen als zulässig wertet, ist dies wahrlich kein
Rechtsabbiegepfeil. |
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Und auch das ist gängige Praxis. Solche Versuche kommen zur
Anwendung, wenn eine Verkehrsführung bereits vorbereitet, aber
noch nicht aktiviert wird. Obwohl sich die gelben Pfeile schon
auf der Fahrbahn befinden, sollen die weißen Pfeile noch nicht
aufgehoben sein - darum kreuzt man die gelben Pfeile aus. Das
Ergebnis verstehen wie üblich nur die Verantwortlichen, da sie
wissen, was bezweckt werden soll. Der Verkehrsteilnehmer wird
hingegen irritiert.
Und ganz nebenbei: Nicht selten werden dann bei der
eigentlichen Aktivierung der neuen Verkehrsführung die gelben
Kreuze einfach abgezogen und ein paar Meter weiter auf den
weißen Pfeil geklebt - ohne Primer versteht sich. Und beim
nächsten Regen wundert man sich dann, warum die Kreuze nicht halten.
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weitere Anforderungen |
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Noch mal zurück zur Problematik mit
den gestreckten Kreuzen: Der Fußgängerüberweg ist gelb
ausgekreuzt, was aus dieser Perspektive nicht sofort erkennbar
ist. Nun ist es wahrlich kein Problem, wenn ein Fahrzeugführer
hier einem Fußgänger seinen vermeintlichen Vorrang gewährt -
dennoch kann es zu unklaren Situationen kommen. Besser wäre in
solchen Fällen, die einzelnen Zebra-Striche Gelb auszukreuzen,
oder zumindest ein Kreuz für jeweils zwei benachbarte Streifen
aufzubringen - natürlich in Fahrtrichtung gesteckt. Diese wären
dann aus der Sicht eines Fahrzeugführers deutlich als Kreuz
erkennbar. Noch besser ist natürlich das vollständige
Demarkieren. |
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Und da wir gerade beim Auskreuzen
von Fußgängerüberwegen sind: Bei Bildern wie diesen fragt man
sich schon, was in den Köpfen der Verantwortlichen vorgeht.
Bereits die Idee ist absurd, zumindest während der
Ausführung sollten einem Zweifel kommen und spätestens die
zuständige Behörde müsste diese Praxis unterbinden. Nicht
benötigte gelbe
Markierungen werden natürlich nicht ausgekreuzt, sondern stets demarkiert. |
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vorhandene Markierungen in Gelb ergänzen - besser nicht!
Die RSA enthalten die Möglichkeit, vorhandene weiße Markierungen in Gelb zu
ergänzen. Mit Blick auf verkehrstechnische und
verkehrsrechtliche Aspekte, muss allerdings von der Anwendung
dieser Regelung abgeraten werden - insbesondere wenn die
Möglichkeit zur Ahndung von Verkehrsverstößen gegeben sein soll.
Auch dies ist letztendlich eine Folge der neuen StVO, wobei das
Ergänzen in Gelb schon immer fragwürdig war, insbesondere wenn
man die verkehrsrechtliche Seite betrachtet. |
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Zunächst muss man sich die Frage
stellen, ob der vorhandene weiße Pfeil überhaupt zum Ergänzen
geeignet ist. Der schlechte
Gesamtzustand kann bei Dunkelheit bzw. im Scheinwerferlicht dazu
führen, dass nur das angefügte gelbe Element deutlich sichtbar
ist, der weiße Pfeil hingegen geht visuell unter. Damit scheidet
eine Ergänzung eigentlich schon aus verkehrstechnischen
Kriterien aus, da man im Grunde nie sicherstellen kann, dass die
kombinierte Markierung über einheitliche visuelle Eigenschaften
verfügt. |
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Viel interessanter ist jedoch die
Frage, wie ein solches Konstrukt nach StVO zu werten ist. Die
Kombination aus Gelb und Weiß ist in der StVO nicht vorgesehen,
wodurch hier im Ergebnis also kein Geradeaus-Links-Pfeil
vorliegt. Man könnte auch damit argumentieren, dass gelbe
Markierungen weiße Markierungen
aufheben - dann wäre der weiße Geradeauspfeil verkehrsrechtlich
nicht vorhanden. Es bliebe daher nur das gelbe Pfeil-Fragment, welches wiederum kein vollständiges Markierungszeichen nach RMS ist.
Wir haben also weder einen weißen Geradeaus-Pfeil, noch einen
aus Gelb und Weiß kombinierten Geradeaus-Links-Pfeil und auch
keinen alleinigen gelben Linksabbiegepfeil. |
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Gestaltungsprobleme bei Pfeilen
Problematisch ist auch die Tatsache, dass das Ergänzen rein
geometrisch nicht bei allen Pfeilen funktioniert. Die
entsprechenden Versuche führen wiederum zu teils kuriosen
Kreationen und folglich kann man es dem Verkehrsteilnehmer nicht verübeln, wenn er eine Verkehrsführung falsch
interpretiert. So entspricht das Ergebnis in der
Regel nicht den Anforderungen der RMS (Abmessungen / Geometrie),
den verkehrstechnischen Anforderungen an die Sichtbarkeit
(insbesondere Retroreflexion bei Nacht und Nässe) sowie den
verkehrsrechtlichen Vorgaben der StVO. |
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Eine Ergänzung wie diese scheint für
Planer und Markierer fachgerecht - wobei es festzuhalten gilt, dass die angefügten Elemente in den
seltensten Fällen so akkurat ausgeführt werden. Doch auch die
vermeintlich korrekte Gestaltung führt nicht in jedem Fall zu
einem eindeutigen Ergebnis, wie die Perspektive des Verkehrsteilnehmers
zeigt: |
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Je nachdem, wie die tatsächliche
Gestaltung in der Praxis aussieht, kann das angefügte Element
auch falsch verstanden werden - nämlich als reiner
Geradeaus-Pfeil. Doch selbst für den Fall, dass eine derartige
Lösung für den durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer
verständlich ist, handelt es sich um kein rechtswirksames
Markierungszeichen im Sinne der StVO. |
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Wird das gelbe angefügte Element
z.B. als (wohlgemerkt fabrikneue) Typ II - Markierung ausgeführt
und ist der vorhandene weiße Pfeil bereits seit 20 Jahren
erneuerungsbedürftig (was leider keine Seltenheit ist), dann
sieht das Ergebnis bei Nacht und insbesondere bei Nässe ggf. so
aus. |
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Welche Kuriositäten das Ergänzen
vorhandener Markierungen hervorbringt, ist hier zu bestaunen.
Abgesehen von der mangelhaften technischen Ausführung (die
Linien wandern), soll
dieses Gebilde eine durchgezogene Linie (Zeichen 295 StVO)
darstellen. Verkehrsrechtlich gesehen handelt es sich jedoch um
eine gelbe Leitlinie, welche die weiße Leitlinie aufhebt. Folglich darf dieses Konstrukt, entgegen dem ursprünglichen
Ansinnen der Behörde, überfahren werden. |
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Auch an dieser Stelle wird
verkehrsrechtlich gesehen nicht das bewirkt, was eigentlich
beabsichtigt ist. Es bleibt bei einer gelben Leitlinie
(Warnlinie). |
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vorhandene Markierungen entfernen
In diesem Beitrag wird das Entfernen
von vorhandenen weißen Markierungen besprochen - die
Demarkierung von vorübergehend gültigen Markierungen
(insbesondere Folien) findet sich in einer gesonderten Rubrik
(Demarkierung und Phantomspuren). Wenn im nachfolgenden Text von
"abfräsen" die Rede ist, sind damit alle gängigen Verfahren zur
Beseitigung von üblicherweise dauerhaften Markierungen gemeint -
auch wenn die Begrifflichkeit bei bestimmten Verfahren nicht,
oder nicht vollumfänglich zutrifft.
Das Entfernen vorhandener
Markierungen ist zweifellos die beste Variante, wenn es um
Eindeutigkeit einer Verkehrsführung geht. Da hiermit aber ein
vergleichsweise hoher Aufwand verbunden ist und - je nach
eingesetztem Verfahren - Probleme auftreten können, greift man
in der Praxis lieber auf das Auskreuzen zurück. Ausgekreuzte
Markierungen muss der Verkehrsteilnehmer aber zusätzlich zur eigentlichen Verkehrsführung erfassen -
vollständig entfernte Markierungen sind für ihn hingegen
unsichtbar und seiner Aufmerksamkeit entzogen.
Es ist natürlich nachvollziehbar,
dass bei einer Maßnahme, die nur wenige Stunden oder Tage
dauert, nicht vorab die komplette weiße Verkehrsführung entfernt
wird, nur damit die anschließend eingesetzte gelbe
Verkehrsführung eindeutiger wird. Wenn jedoch geplant ist, die
Fahrbahndecke im Zuge der Arbeiten ohnehin irgendwann
abzufräsen, bzw. zu erneuern, oder sich die Arbeiten über einen
längeren Zeitraum erstrecken, kann das Entfernen der vorhandenen
Markierungen angeraten sein. In jedem Fall muss vor Ort klar
werden, dass allein die gelbe Markierung Gültigkeit besitzt. |
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An dieser Stelle wurde eine neue
Verkehrsführung erprobt. Die Dauer des Versuchs, sowie der
schlechte Zustand der weißen Markierungen, lassen die Entfernung
der weißen Markierung zweckmäßig erscheinen. Im konkreten Fall
kommt hinzu, dass die eingesetzte gelbe Markierung
offensichtlich nicht über die vor Ort erforderliche
Verkehrsklasse verfügt, bzw. über die zulässige Nutzungsdauer
betrieben wurde. In der Folge können insbesondere bei Nacht und
Nässe Unklarheiten über die Gültigkeit der einzelnen
Markierungszeichen resultieren. |
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Anstelle der nahezu unsichtbaren
Kreuze wäre auch in diesem Fall das Entfernen der Pfeile
sinnvoll gewesen. Mit Blick auf die ohnehin durchgeführte
Deckensanierung wäre diese Maßnahme auch problemlos
realisierbar. Zwar wird kein Verkehrsteilnehmer allein wegen der
mangelhaften Ausführung in die Arbeitsstelle fahren, aber ein
Referenzbeispiel für Eindeutigkeit ist diese Lösung auch nicht. |
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Markierung stets vollflächig entfernen
Das Entfernen von vorhandenen
Markierungen muss fachgerecht erfolgen, damit sich das
gewünschte Ergebnis einstellt. Auf die verschiedenen Verfahren
wollen wir an dieser Stelle nicht eingehen, denn das würde den
Rahmen dieser Seite sprengen. Viel wichtiger ist hingegen die
Maßgabe, dass Markierungszeichen vollflächig und ggf.
zusammenhängend entfernt werden müssen. Ein Beispiel: |
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unzureichend ausgeführte Demarkierung einen Linksabbiegepfeils |
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Natürlich ist dies keinesfalls ein
strahlend weißer, gut erkennbarer Markierungspfeil. Dennoch
können derartige Gebilde, je nach Örtlichkeit und
Lichtverhältnissen, zu Phantommarkierungen werden und sorgen
folglich für unklare Situationen. Um dies zu vermeiden sind
insbesondere Markierungspfeile so zu entfernen, dass als
Ergebnis möglichst ein Rechteck verbleibt: |
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verbesserte Ausführung |
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unzureichende Demarkierung in der Praxis |
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Fußgängerüberwege entfernen
Beim Entfernen von
Fußgängerüberwegen darauf zu achten, das auch die Zwischenräume
zwischen den weißen Strichen mit abgefräst werden (also über die
gesamte Fahrbahnbreite), da ansonsten der Fußgängerüberweg in
abgeschwächter Form sichtbar bleibt: |
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unzureichend ausgeführte Demarkierung eines Fußgängerüberweges.
Die Lücken müssen mit abgefräst werden, damit eine einheitliche
Fläche entsteht |
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Leitlinien und durchgezogene Linien entfernen
Die vorstehenden Erläuterungen gelten natürlich
auch für Leitlinien - daher sind in der Regel auch hier nicht
die einzelnen Striche abzufräsen, sondern der gesamte Verlauf
der so markierten Strecke. Dadurch entsteht natürlich im
Ergebnis eine durchgezogene abgefräste Linie, die je nach
Ausführung zu Unklarheiten führen kann. Ähnlich verhält es sich
natürlich, wenn eine durchgezogene weiße Linie abgefräst wird -
das Ergebnis ist auch hier eine durchgezogene abgefräste Linie.
Diesem Umstand begegnet man am
besten, indem die Fräsbreite deutlich über der üblichen Breite
der Markierungen liegt - z.B. 50cm. Eine größere Breite ist
ohnehin erforderlich, um eventuelle Abweichungen bzw.
Korrekturen im Fahrweg der Demarkierungsmaschine zu berücksichtigen. |
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Verfahren der Örtlichkeit anpassen - Phantomeffekte vermeiden
Beim Entfernen von vorhandenen Markierungen
sollen die visuellen Unterschiede zwischen den abgefrästen und
den unbehandelten Fahrbahnbereichen so gering wie möglich
ausfallen. Entsprechend sind die eingesetzten technischen
Verfahren auf die Situation vor Ort abzustimmen - daher nicht
nur in Bezug auf die zu entfernende Markierung, sondern auch die
Fahrbahnoberfläche betreffend. |
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vorhandene Markierungen abdecken
Neben dem vollständigen Entfernen
ist das Abdecken eine ebenso effektive Art, wenn es um die
Eindeutigkeit einer Verkehrsführung geht. Auch hier wird das
nicht benötigte Markierungszeichen im Idealfall "unsichtbar",
weshalb es vom Verkehrsteilnehmer nicht als ungültig wahrgenommen werden muss. Mit "unsichtbar"
sind wir aber schon bei einem wesentlichem Merkmal - denn oft
entstehen durch das bloße "Übermalen" mit schwarzer Farbe
deutliche Phantomspuren, die insbesondere bei unterschiedlichen
Lichtverhältnissen irritierend wirken können. |
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Hier wurde eine ehemalige
Fahrstreifenbegrenzung mit schwarzer Farbe übermalt. Allein wegen dem
dadurch resultierendem schwarzen Strich wird sicherlich niemand
nach rechts in die Leitbaken fahren, dennoch können sich
insbesondere bei tiefstehender Sonne Probleme ergeben, da
derartige Phantomspuren oft glänzen und so einen anderen
Kontrast zur Fahrbahn bilden. |
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Abdecken ist unzulässig
Im Anwendungsbereich der
ZTV-M ist das Abdecken von Markierungen mit dunkler Farbe oder
Folie unzulässig - folglich darf es auch im Bereich von
Arbeitsstellen nicht praktiziert werden. Neben der bereits
erwähnten Phantomwirkung spricht auch die unzureichende
Haltbarkeit gegen das Abdecken, denn die oft eingesetzte
"schwarze Farbe" fährt sich je nach Verkehrsbelastung recht
schnell wieder ab und die eigentlich ungütige Markierung kommt
wieder zum Vorschein. |
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Nach einiger Zeit kommen abgedeckte
Markierungen wieder zum Vorschein. |
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Auch der Einsatz von schwarzen oder
dunkelgrauen Markierungsfolien wird kritisch gesehen, da
insbesondere die Haftung unmittelbar auf der abzudeckenden
Markierung problematisch ist. Für den Fall, dass die Folie
dennoch hält (zu gut hält), können sich spätestens bei der
Demarkierung Probleme ergeben - z.B. wenn sich das erforderliche
Erwärmen der Folie zwangsläufig auch auf die vorhandene
Thermoplastik-Markierung auswirkt. |
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Abdecken kann im Einzelfall dennoch sinnvoll
sein
Wenn man sich bezüglich des
Abdeckens Gedanken macht, die über einen Eimer schwarze Farbe
und eine Malerrolle hinausgehen, kann durchaus ein vertretbares
Ergebnis entstehen - zumindest wenn es sich um eine temporäre
Maßnahme handelt. Hierbei versteht es sich von selbst, dass die
zum Abdecken genutzten
Materialien das Markierungszeichen vollständig (bei Pfeilen als
Rechteck ausgeführt) und
lichtundurchlässig überdecken müssen.
Insbesondere mit Produkten zur
Sanierung von Fahrbahndecken lassen sich gute Ergebnisse
erzielen - allerdings ist noch einiges an
Praxis-Forschung nötig, damit ein sinnvoller Einsatz im Bereich der
Fahrbahnmarkierung gewährleistet ist. Ein ideales Ergebnis
berücksichtigt sowohl die Farbe der Fahrbahndecke, als auch die
Griffigkeit der nunmehr abgedeckten Fläche und ist auf die
Verkehrsbelastung abgestimmt. Folglich kann die Maßnahme sehr
aufwändig werden und unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen -
und immer mit der Gefahr, dass die Markierung doch wieder
sichtbar wird.
Generell gilt: Abdecken mit Farbe
oder Folie ist unzulässig, es spricht aber hinsichtlich der
temporären Anwendung nichts gegen
hochwertige Verfahren, mit entsprechend hochwertigem Ergebnis. |
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