Sowohl weiße, als auch gelbe Fahrbahnmarkierungen und müssen einheitlich ausgeführt werden, denn nur so ist die intuitive Begreifbarkeit gewährleistet. Neben der rein optischen Führung des Verkehrs sind mit Markierungen auch Verhaltensregeln nach StVO verbunden, deren Missachtung wiederum eine Ordnungswidrigkeit begründen kann. Nachlässigkeiten in der Ausführung, insbesondere in der Darstellung und Anwendung der einzelnen Markierungszeichen können zu Fehlinterpretationen führen, was sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken kann. Die fehlerhafte Darstellung kann zudem die Ahndungsmöglichkeiten von Verkehrsverstößen einschränken, insbesondere wenn die Markierung nicht das verkörpert, was eigentlich vor Ort bezweckt werden soll.

 

Markierer sind gewissermaßen auch Künstler - doch solche Kunstwerke können auch irritieren.

 

Im Anwendungsbereich von temporären Markierungen ist die "Kreativität" bei der Gestaltung der einzelnen Markierungszeichen besonders ausgeprägt. So existieren bereits zwischen den jeweiligen Dienstleistungsunternehmen deutliche Unterschiede in der Ausführung von eigentlich identischen Markierungen. Doch auch innerhalb eines Unternehmens ist das Ergebnis nicht selten davon abhängig, welcher Mitarbeiter die Markierungsarbeiten gerade ausführt. Wie üblich sind es aber auch in diesem Fall die zuständigen Behörden, die derartige Defizite oft nicht erkennen bzw. deren erforderliche Nachbesserungen nicht einfordern - auch in Fällen, in denen der Mangel nicht nur "Straßenkosmetik" ist.

 

Die nachfolgende Erläuterung zu den einzelnen Markierungszeichen beschränkt sich auf eine für Arbeitsstellen typische Auswahl. Die detaillierte Wiedergabe aller Markierungen nach RMS würde den Rahmen dieser Seite sprengen.

 

Markierungspfeile
Markierungspfeile haben wie alle Markierungszeichen definierte Abmessungen und sind als Vorlage in den RMS abgedruckt. Zudem sind die jeweiligen CAD-Daten bei der BASt erhältlich bzw. Bestandteil von Softwarelösungen zur Erstellung von Markierungs- bzw. Verkehrszeichenplänen. Entsprechend lassen sich die jeweiligen Maße einfach bestimmen, um z.B. Schablonen anzufertigen. Der wahre Profi benötigt freilich keine Hilfsmittel:

 

 

 

 

 

Die Bandbreite reicht von RMS-ähnlichen Pfeilen mit seltsamen Proportionen, über abstrakte Kunst, bis zur Kindergarten-Zeichnung mit der Malerrolle oder Sprühflasche. Während das Ergebnis in vielen Fällen einfach nur komisch aussieht, kann eine nachlässige Gestaltung auch dazu führen, dass der Pfeil nicht, oder nur schlecht als solcher erkennbar ist. Insbesondere Markierungspfeile sind in ihrer Gestaltung für die Perspektive des Fahrzeugführers optimiert. Fehlt diese Eigenschaft, wie im zuletzt gezeigten Foto, sieht das Ergebnis etwa so aus:

 

Ausführung nach RMS (links) und Bastelvariante (rechts) aus Fahrerperspektive

 

möglichst Schablonen oder vorgefertigte Pfeile einsetzen
Eine fachgerechte Applikation von Pfeilen bedarf in der Regel immer der Anwendung von entsprechenden Schablonen. Alternativ sind Folien-Markierungspfeile auch vorgefertigt lieferbar. Leider sind aber auch in diesem Fall Anwendungsfehler möglich, wie das folgende Beispiel zeigt:

 

Hier wurde versucht, einen Vorankündigungspfeil mit Hilfe eines vorgefertigten Geradeauspfeils zu gestalten, indem die Pfeilspitze einfach schrägt aufgeklebt wurde. Das Ergebnis entspricht folglich nicht den visuellen Anforderungen, insbesondere aus der Perspektive des Fahrzeugführers.

 

Gestaltung von Vorankündigungspfeilen (Zeichen 297.1)
Die grafische Gestaltung von Vorankündigungspfeilen unterscheidet sich je nach Anwendungsfall. Die RMS enthält zwei Ausführungen, die in der Praxis vor allem in Bereich der Weißmarkierung gern verwechselt werden. Die eine Variante wird zur Ankündigung von durchgezogenen Linien angewandt (in Kombination mit einer Warnlinie) und ist so gestaltet, dass sie einen Stich der Warnlinie überdeckt. Da diese Ausführung im Anwendungsbereich der RSA keinen Einsatz findet, wird sie an dieser Stelle nicht weiter besprochen.

 

Die andere Variante des Ankündigungspfeils kommt zur Anzeige eines endenden Fahrstreifens zur Anwendung. Die bisherige RMS-Variante soll an dieser Stelle ebenfalls nicht abgebildet werden, da in der Praxis seit längerer Zeit eine Variante angewandt wird, die über eine bessere Sichtbarkeit verfügt. Entsprechend ist diese Ausführung auch im neuen VzKat unter der Nummer 297.1-21 enthalten. Die Rechtsgrundlage nach StVO findet sich unter Nr. 71 der Anlage 2 zur StVO, wonach die Ausführung des Pfeiles von der gezeigten abweichen kann.

 

"Neue" Variante des Vorankündigungspfeils (Anwendung bei Fahrstreifenreduktion)

 

falsche Anwendung von Linksabbiegepfeilen als Vorankündigung der Fahrstreifenreduktion

 

Varianten der Pfeile nach RMS
Ausführung Länge 5,00m, die Variante 7,50m wird nicht abgebildet, ergibt sich aber aus Streckung um 50% in der Länge und 20% in der Breite.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Blockmarkierung an Kreuzungen und Einmündungen

Die unterbrochene Fahrbahnbegrenzung kommt u.a. an Kreuzungen und Einmündungen zur Anwendung und verdeutlicht dort den Verlauf der vorfahrtberechtigten Fahrbahn. Entsprechend darf sie an Stellen, an denen Rechts vor Links gilt, nicht eingesetzt werden. Sie wird stets als Breitstrich ausgeführt und hat demzufolge außerhalb von Autobahnen eine Breite von 25cm.

 

Bei diesem Beispiel ist die Strichbreite unzureichend (12cm statt 25cm) und die Applikation ist mangelhaft, da es offensichtlich auch an einer Vormarkierung fehlt. Viel bemerkenswerter ist allerdings der Umstand, dass es sich hier um eine Tempo-30 Zone (Zeichen 274.1) handelt, in welcher grundsätzlich die Vorfahrtregel "Rechts vor Links" gilt. Entsprechend wäre hier selbst eine fachgerecht ausgeführte Blockmarkierung falsch, denn sie kennzeichnet den Verlauf der vermeintlich übergeordneten Fahrbahn.

 

Hier wurde während der Markierungsarbeiten offenbar kurzfristig improvisiert, mit dem Ergebnis, dass nicht nur ein Block-Element übrig ist, sondern der Fahrbahnverlauf (Fahrtrichtung aus Foto-Perspektive) schlägt jetzt einen Haken. Hätte man den Fahrbahnverlauf wie ursprünglich geplant fortgeführt (rechts neben der Vormarkierung), würde der Schmalstrich (Z 295) zu nah am Fahrbahnrand verlaufen.

 

Hier hat die Gemeindeverwaltung selbst zur Sprühflasche gegriffen - mit entsprechendem Ergebnis.

 
 

Haltlinie

Werden Haltlinien aus 12cm breiter Folie zusammengesetzt, sind insgesamt vier (Haltlinie mit 48cm Breite), bei 15cm breiter Folie insgesamt 3 Striche (Haltlinie mit 45cm Breite) erforderlich. Die wenigen fehlenden Zentimeter sind in diesem Fall tolerierbar, zumal ein angefügter 2cm oder 5cm breiter Streifen ohnehin nicht lange halten würde. Werden Haltlinien hingegen nur aus einem oder zwei Strichen gebildet, sind diese aus Fahrerperspektive viel schlechter sichtbar, denn auch hier kommt wieder die Streckung in Fahrtrichtung zur Anwendung.

 

Haltlinie in unzureichender Ausführung mit lediglich 24cm Strichbreite (2x12cm Folie)

 

 

Wartelinie

Genau wie Haltlinien haben auch Wartelinien eine Strichbreite von 50cm. Entsprechend reduzieren sich die Maße bei der Kombination von Einzelstrichen auf 48cm (12er Folie) bzw. 45cm (15er Folie). Vorzugsweise sollte jedoch Folie mit 50cm Rollenbreite zur Anwendung kommen. Die Länge der Striche bzw. der Blöcke beträgt 50cm, gefolgt von einer 25cm breiten Lücke. Die Wartelinie ist möglichst symmetrisch im Fahrstreifen zu platzieren.

 

Falsche Aufteilung von Strich und Lücke (in diesem Fall 1:1) bei einer Wartelinie. Die Lücke beträgt nach RMS 25cm, nicht wie hier 50cm.

 

 

Furtmarkierung

Furtmarkierungen für Fußgänger und Radfahrer setzten sich aus 50cm langen Strichen und einer 20cm langen Lücke zusammen - sie unterscheiden sich lediglich in der Strichbreite. Diese beträgt bei Fußgängerfurten 12cm und bei Radfahrerfurten 25cm. Entsprechend sind bei der Kombination von Einzelstrichen im Fall der Radfahrerfurt zwei 12er Striche nebeneinander einzusetzen (der fehlende Zentimeter kann toleriert werden). Vorzugsweise sollte bei Radfahrfurten jedoch Folie mit 25cm Rollenbreite zur Anwendung kommen.

 

Im hier gezeigten Beispiel stimmt die Strichlänge nicht (nur ca. 30cm statt 50cm).

 

An dieser Stelle sind Strich und Lücke jeweils 25cm lang. Die Funktion ist zwar gegeben, falsch ist diese Ausführung dennoch.

 

Hier wiederum wurden 50cm Strich und 50cm Lücke appliziert.

 

Fußgängerfurten nur an Lichtsignalanlagen!
Gemäß VwV-StVO sind Furtmarkierungen an Lichtsignalanlagen anzubringen, bei denen der Fußgängerverkehr dauerhaft oder Zeitweise geregelt wird. Zudem dürfen sie dort angebracht werden, wo eine Sicherung durch Verkehrshelfer bzw. Schülerlotsen erfolgt. Ansonsten sind Fußgängerfurten unzulässig!

 

Beispiel für eine unzulässige Fußgängerfurt

 

 

Fußgängerüberweg / Zebrastreifen

Fußgängerüberwege bestehen aus 50cm breiten Strichen mit jeweils 50cm Abstand (Lücke). Die Länge der Striche und damit die Breite des Fußgängerüberweges beträgt mindestens 3,00m. Werden die "Balken" aus Einzelstrichen zusammengesetzt, sollte vorzugsweise 12er Folie eingesetzt werden, wodurch sich 48cm breite Striche ergeben - die Anwendung von 50cm breiter Folie ist jedoch zu bevorzugen, wie die nachfolgenden Fotos zeigen:

 

 

 

diagonal verlaufende Fußgängerüberwege

Wenn Fußgängerüberwege diagonal über die Fahrbahn verlaufen, z.B. weil die Bordsteinabsenkungen versetzt zueinander liegen, müssen die Stiche parallel zur Fahrbahnlängsachse bzw. zum Fahrstreifen ausgerichtet werden. Die im Foto gezeigte Ausführung ist daher mangelhaft und folglich im Zuge der Abnahme ein Grund zur Beanstandung.

 
 

 

 
 

diagonal verlaufender Fußgängerüberweg - falsch ausgeführt

 

korrekte Ausführung

 
 

sind gelbe Fußgängerüberwege überhaupt zulässig?
Klare Antwort: Ja! Die im Zuge der StVO-Novelle von 2013 geänderten Formulierungen ermöglichen es, nunmehr alle Markierungszeichen auch in Gelb auszuführen, wenn diese nur vorübergehend gültig sein sollen - und damit auch Fußgängerüberwege. Wie bereits beschrieben, ist die Farbwahl aber nicht von der Verfügbarkeit der jeweiligen Markierungsprodukte abhängig, sondern bedarf der Abwägung, ob die Farbe Gelb verkehrsrechtlich erforderlich ist. Auch in diesem Fall gilt, dass ein gelber Fußgängerüberweg vorhandene weiße Markierungen ggf. aufhebt.

 

 

Sperrflächen
Sperrflächen sind bei fachgerechter Ausführung aufwändig, vor allem wenn das Gatter aus 12er Einzelstrichen gefertigt wird. Denn fachgerecht bedeutet mindestens 25cm breite Striche bei der sog. "kleinen Sperrfläche" und 50cm breite Striche bei der "großen Sperrfläche". Zudem müssen die Schrägstrichgatter je nach Anwendungsfall durchgehend ausgeführt werden, da sich sonst je nach Ausführung und Örtlichkeit ein Parkstreifen ergeben kann. Die Möglichkeit, "3er Gruppen" von Schrägstrichen z.B. alle 50m aufzubringen ist nämlich nicht von der StVO gestützt.

 

Große Sperrfläche

Das Gatter der großen Sperrfläche besteht aus 50cm breiten Strichen, die im Abstand von 3,00m gesetzt werden. Wird es aus Einzelstrichen zusammengesetzt, sollte vorzugsweise 12er Folie eingesetzt werden, wodurch sich 48cm breite Striche ergeben - die Anwendung von 50cm breiter Folie ist jedoch zu bevorzugen. Der Winkel der "Schraffen" ergibt sich aus dem Verhältnis 1:2 (Quer : Längs).

 

Kleine Sperrfläche

Das Gatter der kleinen Sperrfläche besteht aus 25cm breiten Strichen, die im Abstand von 1,50m gesetzt werden. Es kann auch aus Einzelstrichen zusammengesetzt werden, wodurch sich 24cm breite Striche ergeben - die Anwendung von 25cm breiter Folie ist jedoch zu bevorzugen. Der Winkel der "Schraffen" ergibt sich wie bei der großen Sperrfläche aus dem Verhältnis 1:2 (Quer : Längs).

 

Schraffenbreite / Strichbreite Gatter

Das Konstrukt links im Bild könnte auch problemlos als Parkflächenmarkierung zur Schrägaufstellung gewertet werden - zumindest für Klein-PKW oder Motorräder. Tatsächlich soll es sich um eine Sperrfläche zur Optimierung des Fahrbahnverlaufs (Schleppkurve) handeln. Korrekt wäre eine Gatter-Strichbreite von 25cm (kleine Sperrfläche) bzw. 50cm (große Sperrfläche) - hier sind es lediglich 12cm.

 

Richtung der Schraffen
Beim Aufbringen von Sperrflächen wird oft die Richtung der Schraffen nicht beachtet. Die Striche des Gatters verlaufen stets mit der Verkehrsrichtung:

 

 

 

 
 

Gatterverlauf gegen die Fahrtrichtung

 

korrekte Ausführung

 
 

Falsch markierte Gatter haben oft ihre Grundlage in fehlerhaften Markierungsplänen, insbesondere wenn Sperrflächen im Projektierungsprogramm einfach gespiegelt werden, oder wenn beim "automatischen Generieren" falsche Einstellungen gesetzt sind. Aber auch bei korrektem Plan kann die Ausführung fehlerhaft sein, was anschließend nur mit großem Aufwand zu korrigieren ist.

 
 

Doppellinien (Doppelstrich)

Zum Abschluss dieser Rubrik noch ein paar Worte zu Doppellinien. Werden zwei Schmalstriche nebeneinander appliziert (z.B. doppelte durchgezogene Linie oder einseitige Fahrstreifenbegrenzung), beträgt der Abstand zwischen den Linien eine Strichbreite. Bei 12er Strichbreite beträgt der Abstand folglich 12cm, bei 15er Strichbreite entsprechend 15cm. Nur bei der durchgezogenen Doppellinie kann dieser Abstand erweitert werden - üblicherweise bis zu 50cm.

 

zu geringer Abstand zwischen den Linien. Erforderlich ist mindestens eine Strichbreite, in diesem Fall also 12cm.