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In diesem Beitrag werden die
aktuellen technischen Entwicklungen im Bereich der klassischen
Baustellen-Warnleuchten thematisiert, denn es sind inzwischen
mehrere funktionsfähige Solar-Warnleuchten der Klasse WL 1 und
WL 2 erhältlich, die insbesondere auf Autobahnen in größeren
Stückzahlen zum Einsatz kommen. |
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Die Besonderheit dieser Leuchten
besteht darin, dass sie das in Deutschland geforderte Dauerlicht über einen
ausreichend langen Zeitraum darstellen können und zwar in der
gemäß TL-Warnleuchten 90 normierten Lichtstärke (nach Auskunft
der Hersteller und mit Ausnahme der Leuchte ganz links). Das
wiederum ist
tatsächlich eine Neuerung, die allerdings auch einige Fragen
aufwirft. |
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Leitbaken am Beginn einer
Autobahnbaustelle mit autark arbeitenden Solar-Warnleuchten (Vitraco
Solar-Kit, nachgerüstet auf Horizont OptiLED). |
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Durch die eingesetzte Solartechnik
entfällt der sonst erforderliche Batteriewechsel, der
insbesondere auf Autobahnen nicht ungefährlich ist. |
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Das Konzept einer solarbetriebenen
Baustellenleuchte ist nicht neu. Entsprechende
Patente sind bereits ab den 1970er Jahren
dokumentiert, weitere datieren auf die 1980er und 1990er Jahre, hauptsächlich in den USA,
einige auch in Deutschland bzw. Europa (z.B. EP 0 528 326
A der Firma Horizont aus 1993): |
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Praxistest von Solar-Warnleuchten auf der Autobahn, Mai 1993.
Foto: Günter Lukas, BASt. |
Zeichnung aus EP 0 528 326 A |
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Während die damaligen deutschen
Erfindungen nicht zur Marktreife gelangten, sind die aus den US-Patenten
hervorgegangenen Produkte in vielen Ländern der Welt
seit Jahren etabliert. Leider eignen sich die meisten dieser
Produkte nicht für den Einsatz in
unseren Breiten (insbesondere in der dunklen
Jahreszeit) und funktionieren auch unter idealen Bedingungen bestenfalls im Blinkbetrieb.
Dieser ist in Deutschland jedoch nicht vorgesehen und im Sinne der
Verkehrssicherheit bzw. einer eindeutigen Verkehrsführung auch
nicht zweckmäßig. Diese Thematik besprechen wir gleich. |
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Solarbetriebene Baustellenleuchten
gibt es in der Praxis schon länger, sie funktionierten bislang
aber eher bescheiden. |
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Es bleibt zu hoffen, dass dieser
Beitrag etwas mehr Dynamik in die ganze Sache bringt, denn vor
allem die "Batteriekrise" im Jahr 2022 hat gezeigt, wie
schnell die Abhängigkeit von Lieferanten aus Fernost zu dunklen
Baustellen auch auf Bundesautobahnen führt. Doch selbst ohne derartige
Lieferengpässe sind vor allem auf
Landstraßen und innerhalb geschlossener Ortschaften viele
Baustellenleuchten ohne Funktion, weil man
fast schon traditionell die
Batterien nicht regelmäßig wechselt oder die Leuchten aus Kostengründen
gar nicht erst damit bestückt. Fehlende Kontrollen durch die
zuständigen Behörden (einschließlich der Polizei und der öffentlichen
Auftraggeber), runden diese seit Jahrzehnten bestehende
Versagenskultur ab. |
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Solarbetriebene
Baustellenleuchten sind - je nach eingesetzter Technologie - nicht nur unempfindlich gegenüber
künftigen Batterie-Lieferengpässen. Sie können vor allem den Faktor Mensch
kompensieren, indem sie
Batteriewechsel schlichtweg überflüssig werden lassen, wenn die
Leuchten autark arbeiten. Dies ist auch ein
wichtiger Aspekt im Sinne des Arbeitsschutzes, denn wo keine
Batterien gewechselt werden müssen, findet - insbesondere auf
Autobahnen - auch keine Gefährdung
des Wartungspersonals statt. Ob ein autarker Betrieb tatsächlich bei allen derzeit
angebotenen Produkten möglich ist, wird ebenfalls
besprochen. |
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Grundlagen zu
Baustellen-Warnleuchten
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Warum eigentlich kein Blinkbetrieb?
Schaut man zurück auf die Geschichte der elektrischen Baustellenleuchten
sowie die bislang gescheiterten Versuche, solarbetriebene
Produkte für den deutschen Markt zu entwickeln, so ergab sich
immer eine wesentliche Hürde: Die Darbietung von Dauerlicht in
der gemäß TL-Warnleuchten normierten Lichtstärke und das über einen ausreichend langen
Zeitraum.
Da stellt sich mit Blick auf den
optionalen Blinkbetrieb zwangsläufig die Frage, warum in
Deutschland überhaupt Dauerlicht erforderlich ist.
Blinklicht ist schließlich nicht nur wesentlich energieeffizienter
als Dauerlicht, sondern
besitzt augenscheinlich auch die bessere Warnwirkung. Letzteres
ist allerdings ein Trugschluss:
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Querabsperrung mit Warnleuchten im
Blinkbetrieb - einfach mal länger anschauen ;-) |
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Während man bei einer einzelnen
Warnleuchte, z.B. an einem Gerüst, durchaus den Blinkbetrieb
befürworten kann (obgleich auch in diesem Fall gemäß RSA
Dauerlicht vorgesehen ist), ergibt sich bei mehreren Leuchten
z.B. in einer Querabsperrung das Problem, dass durch Blinklicht
keine klare Verkehrsführung entsteht.
Die elektrischen
Toleranzen zwischen den einzelnen Elektroniken sorgen dafür,
dass mehrere Leuchten ab und zu synchron Blinken, dann wieder wild
durcheinander und zwischendrin auch mal als Lauflicht - in
diesem Fall allerdings auch in die falsche Richtung. Ein solches Wirrwarr aus blinkenden
Leuchten ist einer eindeutigen Verkehrsführung abträglich und
deshalb gemäß RSA nicht vorgesehen.
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Querabsperrung mit Warnleuchten im
Dauerlicht-Betrieb gemäß RSA. |
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Stand der Technik maßgeblich aus den 1950er Jahren
Die meisten der heutigen Baustellenwarnleuchten haben eines
gemeinsam: Sie beruhen, mit kleineren Anpassungen wie etwa
SMD-Technik und LED-Lichtquelle, immer noch
auf den klassischen Transistorschaltungen der 1950er Jahre. Die
ersten marktfähigen Transistor-Baustellenleuchten, die mit 6 V
Batterien betrieben wurden, stammten von der Firma RE Dietz aus
Syracuse / New York, USA.
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Unter der Produktbezeichnung "Visi-Flash"
wurden ab Ende der 1950er Jahre verschiedene Leuchten für den
amerikanischen Markt produziert, aus denen in den 1960er Jahren
die ganz rechts abgebildete Kunststoff-Version hervorging. Diese
Leuchte wurde wiederum vom englischen Hersteller Dorman Smith
als "Trafi-Lamp" in Lizenz hergestellt und auch in Deutschland
vertrieben, u.a. durch die Firma Nissen.
Die Visi-Flash- bzw.
Trafi-Lamp-Leuchten dienten neben anderen amerikanischen
Produkten (u.a. von Paralta und Empco) als Vorlage für die
bekannten deutschen Warnleuchten Nitra (Nissen) und Optima
(Horizont), welche seit den 1970er Jahren bis heute produziert
werden.
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Mit der Umstellung auf LED ab Mitte der 1990er Jahre hat
sich an der verwendeten Elektronik nicht viel geändert, obwohl seit dem das "Problem" besteht,
dass die Spannung der üblichen 6 V Batterien für LED im
Grunde zu hoch ist. Die erforderliche Spannungsanpassung nebst
Begrenzung des LED-Betriebsstromes erfolgt in der Regel kostengünstig über
einfache Vorwiderstände, welche die
überschüssige Spannung letztendlich "verbraten":
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Beispiel für die Elektronik einer
LED-Bakenleuchte aus dem Jahr 1997. Der hervorgehobene
Widerstand ist für die Strombegrenzung der LED zuständig. |
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Die simple
elektronische Schaltung der meisten Baustellenleuchten hat einen
wesentlichen Nachteil: Die 6 V Batterie wird nicht so effizient
genutzt, wie es mit einer modernen Elektronik möglich ist.
Konkret bedeutet das: Mit einer konventionellen
6 V Batterie (7 Ah) lassen sich eigentlich deutlich längere
Betriebszeiten erzielen, doch die klassischen
Baustellen-Warnleuchten nutzen dieses Potential auf Grund ihrer
einfach gehaltenen Elektronik nicht aus. Wenn man als
Warnleuchtenhersteller bzw. Händler auch die dazugehörigen
Batterien verkauft, sieht man diese Problematik vermutlich etwas
differenzierter. |
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Beschleunigte Degradation (Alterung) der LED
Nach dem Einsetzen neuer Batterien leuchten
einige gelbe Warnleuchten Orange-Rot, was ein Indiz für die
Überschreitung der zulässigen Betriebsparameter ist. Der oben
beschriebene Vorwiderstand ist in der Regel für 6 V
ausgelegt, wobei einige Warnleuchtenhersteller die LEDs meist
schon an der oberen Leistungsgrenze betreiben, um die geforderte
Lichtstärke gemäß TL-Warnleuchten zu gewährleisten. Da neue 6 V
Batterien aber eine Spannung von bis zu 6,5 V aufweisen, wird
die LED nach dem Batteriewechsel über den zulässigen
Betriebsparametern betrieben. Das
kann wiederum die LEDs langfristig schädigen bzw. die Degradation
(Alterung) deutlich beschleunigen. |
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Fabrikneue gelbe Warnleuchte (links)
und bereits gebrauchte Leuchte (rechts) identischer Bauart, nach
5 Minuten Betrieb an 6,4 V (neue Batterie). |
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In der Konsequenz entsprechen
gealterte Warnleuchten (rechts) auf Grund der reduzierten
Lichtstärke nicht mehr den Anforderungen der Technischen
Lieferbedingungen. Eine erneute Messung gemäß TL-Warnleuchten
würden solche Leuchten sehr wahrscheinlich nicht bestehen. Das
ist in der Praxis sogar sichtbar, jedoch für Anwender und
Behörden üblicherweise irrelevant. Entscheidend ist im
Regelfall, dass die Warnleuchte überhaupt funktioniert.
Inzwischen haben die meisten
Hersteller diese Problematik besser im Griff, die Leuchten mit
gealterter Lichtquelle sind aber natürlich weiterhin im Einsatz. |
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Funktionskontrolle mit fragwürdiger
Funktionsweise
Die gemäß TL-Warnleuchten vorgeschriebene
Betriebsbereitschaftsanzeige
verdient beim überwiegenden Teil der marktüblichen Produkte
diese Bezeichnung nicht, da sie keine verlässlichen Rückschlüsse auf
die tatsächliche Lichtstärke der Warnleuchte zulässt. So
leuchtet die kleine Kontroll-LED in vielen Fällen auch dann, wenn die eigentliche
Warnleuchte bei Dunkelheit nur noch ein Funzellicht abgibt. Bei
einigen Produkten signalisiert die Betriebsbereitschaftsanzeige selbst dann
noch eine scheinbar einwandfreie Funktion, wenn die eigentliche Warnleuchte bei Dunkelheit schon gar
nicht mehr leuchtet. |
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Auch wird das Leuchtmittel - anders
als man vielleicht vermuten würde - nicht durch die Elektronik
überwacht, da dies den Schaltungsaufwand und damit die Kosten
der Warnleuchte erhöht. Der Markt hat daran wiederum keinerlei
Interesse. Die Betriebsbereitschaftsanzeige verdeutlicht bei den
meisten TL-Warnleuchten im Grunde
nur das Vorhandensein einer Batterie und dass die Leuchte
eingeschaltet ist. Trennt man das eigentliche LED-Leuchtmittel von der Elektronik,
funktioniert die Kontroll-LED weiterhin: |
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Egal ob abgerissen bzw. ausgelötet
(links) oder abgezogen (rechts): Ist das LED-Modul von der
Platine getrennt, leuchtet die Funktionskontrolle trotzdem. |
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Doppelte Lichtstärke bei einseitigen Leuchten
Den Baustellenleuchten der 1980er und 1990er Jahre ist es zu
verdanken, dass heutige LED-Warnleuchten mit einseitigem
Lichtaustritt eine höhere Stromaufnahme aufweisen, als dies aus
fachlicher Sicht notwendig ist. Während für eine Leuchte mit
doppelseitigem Lichtaustritt mindestens 10 cd (Candela) je Seite
definiert sind, werden bei einseitigen Leuchten bislang mindestens 20 cd
gefordert (gemäß TL-Warnleuchten 90).
Dies ist auf den früher üblichen
Reflektor bzw. Konkavspiegel hinter der Glühlampe zurückzuführen, durch
welchen die Lichtstärke bei gleich bleibender Stromaufnahme verdoppelt werden konnte. Entsprechend
wurde der damalige Stand der Technik in das Regelwerk
übernommen.
Gemessen an diesen Anforderungen hätten doppelseitige
Warnleuchten in der Konsequenz ebenfalls mindestens 20 cd je Seite leisten
müssen (logischerweise - denn die erforderliche Warnwirkung ist
nun mal nicht fahrtrichtungsabhängig). Stattdessen hat man sich zu
Gunsten der damals verfügbaren Technik und des
Batterieverbrauches auf lediglich 10 cd geeinigt, was im Grunde
schon immer fragwürdig war.
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Einseitige Bakenleuchte
(Glühlampen-Technik) mit Reflektor bzw. Konkavspiegel zur
Verdoppelung der Lichtstärke. |
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Die Argumentation, dass einseitige
Warnleuchten nur auf Autobahnen eingesetzt werden und auf Grund
der dort gefahrenen Geschwindigkeiten heller sein müssen, ist
bereits mit Blick auf die in Autobahnbaustellen übliche
Geschwindigkeitsbeschränkung unzutreffend. Zudem müssen auch an
innerörtlichen Arbeitsstellen und auf Landstraßen in sehr vielen
Fällen einseitige Warnleuchten eingesetzt werden, die dann - in
Kombination mit doppelseitigen Leuchten innerhalb derselben
Absperrung - unnötigerweise heller wären (z.B. eine
doppelseitige Leitbake und Warnleuchte neben einem
Absperrschrankengitter mit einseitigen Leuchten).
Im Labor ist die doppelte
Lichtstärke natürlich messbar und mit einem geschulten Auge
sowie ein paar kleinen Tricks kann man den
Helligkeitsunterschied auch sichtbar machen. Für die
Verkehrsteilnehmer sind die jeweiligen Warnleuchten jedoch nicht
zu unterscheiden, insbesondere nicht während der Fahrt. Den
angedichteten Sicherheitsgewinn bewirkt die doppelte Lichtstärke
in dieser Klasse (WL 1) jedenfalls nicht - sie sorgt unterm
Strich lediglich für eine erhöhte Stromaufnahme.
Zudem werden (unzulässigerweise)
auch auf Autobahnen bzw. Richtungsfahrbahnen doppelseitige
Warnleuchten eingesetzt, oder es handelt sich um doppelseitige
Leuchten, welche nachträglich mit einer einseitigen Abdeckung
ausgestattet wurden. In beiden Fällen beträgt die Lichtstärke
lediglich 10 - 12 cd, ohne dass sich dadurch ein
Sicherheitsdefizit ergibt.
Im Zuge der Überarbeitung der
TL-Warnleuchten wurde die Mindestlichtstärke für die Klasse WL 1
und WL 2 nunmehr einheitlich auf 10 cd je Leuchtrichtung festgesetzt. Dadurch können einseitige Warnleuchten künftig
sparsamer ausgeführt werden als doppelseitige Varianten, was
wiederum der Weiterentwicklung der Solartechnik entgegenkommt.
Vielleicht hilft diese Änderung auch dabei, dass dort, wo
bislang unzulässigerweise doppelseitige Warnleuchten eingesetzt
werden, künftig allein aus Gründen der Sparsamkeit die
effizienteren Ausführungen mit einseitigem
Lichtaustritt zur Anwendung kommen. Die RSA einhalten und dabei
gleichzeitig Wartungsaufwand und damit Kosten sparen - wer hätte
das gedacht? |
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Intelligente Elektronik für konstante Lichtstärke und lange
Betriebsdauer
Ein deutsches Ingenieurbüro hat bereits vor einigen Jahren eine
"intelligente" Warnleuchten-Elektronik entwickelt. Eine
detaillierte Erläuterung der elektrischen Funktionsweise
ersparen wir den Lesern an dieser Stelle. Die deutlich komplexere Schaltung ist bereits im
Ruhemodus (am Tag) sparsamer als eine konventionelle
Warnleuchten-Elektronik,
spielt ihre Vorteile aber vor allem beim eigentlichen
Betrieb der Warnleuchte während der Dunkelheit aus:
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intelligente Elektronik (En-LET) |
konventionelle Elektronik (Nissen) |
konventionelle Elektronik (Horizont) |
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Das Diagramm verdeutlicht
eindrucksvoll, dass die "intelligente" Elektronik (gelbe Linie)
die verfügbare Kapazität einer klassischen 6 V Batterie (7 Ah)
nicht nur bestmöglich ausnutzt, sondern dass sie über einen sehr
langen Zeitraum einen konstanten Lichtstrom gewährleistet (ca.
600 bis 650 Stunden, abhängig von der tatsächlichen Kapazität
der Batterie).
Folglich entspricht auch die Lichtstärke konstant dem
Referenzwert an 6 V gemäß TL-Warnleuchten. Das ist in etwa
so, als würde man die Warnleuchte an einem Netzteil betreiben, dass
über die relevante Einsatzdauer (bis zum Punkt B) eine konstante
Spannung von 6 V liefert.
Dagegen sinkt der Lichtstrom bei der konventionellen
Warnleuchte (graue Linie) kontinuierlich mit
der stetig abnehmenden Batteriespannung, so dass die Lichtstärke bereits nach
der ersten Nacht schon nicht mehr den normierten Werten gemäß TL
Warnleuchten entspricht (Referenz = 6 V). Ganz am Anfang ist die
konventionelle Warnleuchte etwas heller, bedingt durch die
erhöhte Batteriespannung (bis zu 6,5 V im Neuzustand).
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Wenn sich die Kapazität der
6 V Batterie dem Ende neigt, reduziert die intelligente
Elektronik
die Lichtstärke auf 30 % (Punkt B) und die
Betriebsbereitschaftsanzeige beginnt zu blinken.
Dadurch wird dem Baustellen- bzw. Wartungspersonal die erfolgte
Umschaltung auf den "Reservebetrieb" und der erforderliche
Batteriewechsel angezeigt. Unterbleibt der Austausch, geht die Warnleuchte
nach einigen Tagen "Reservebetrieb" aus, wenn die Batterie
vollständig entladen ist (Punkt C).
Zu diesem Zeitpunkt funktioniert eine
konventionelle Baustellenleuchte bereits seit langer Zeit nicht
mehr.
Im Zeitraum des "Reservebetriebes" der intelligenten
Elektronik, d.h. wenn diese nur noch mit 30 % Lichtstärke
arbeitet, zeigen konventionelle Baustellenleuchten bestenfalls
ein gerade noch zu erahnendes Funzellicht. Von einer
Warnleuchte im Sinne der eigentlichen Zweckbestimmung, kann in
diesem Fall keine Rede sein. Die Leuchte mit intelligenter
Elektronik erfüllt diese Funktion dagegen noch mehr als
ausreichend.
Die 30 % Lichtstärke, auf welche die
intelligente Elektronik nach ca. 600 bis 650 Stunden umschaltet,
wird bei der konventionellen Warnleuchte bereits nach ca. 100 Stunden erreicht (Punkt A). Nach
250 Stunden beträgt der Lichtstrom der konventionellen Leuchte nur noch 10 % und die
Batterie gilt als "entladen". |
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6,0 V |
5,5 V |
5,0 V |
4,5 V |
4,0 V |
3,9 V |
3,7 V |
3,6 V |
3,5 V - 2,6 V |
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Vergleich zwischen optimierter
Warnleuchte mit intelligenter Elektronik (oben) und
originale Leuchte mit konventioneller LED-Technik (unten).
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Nachrüstlösung für bestehende TL-Warnleuchten
Einige
Verkehrssicherungsfirmen haben das Potential der modernen
Technik
erkannt und rüsten ihre ineffizienten TL-Warnleuchten seit
vielen Jahren mit
dieser Elektronik um. Inzwischen sind davon auch schon einige
Tausend Stück im Einsatz - wobei man das den Warnleuchten auf
den ersten Blick nicht ansieht. Natürlich haben es die
etablierten Hersteller nicht so gern, wenn man ihre Produkte auf
diese Weise modifiziert und argumentieren mit der fehlenden lichttechnischen Zulassung
durch die BASt. Rein formell ist bzw. war diese Ansicht auch korrekt.
Man muss sich in dieser Sache
allerdings die Frage stellen, was im Sinne der
Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes (Gefährdung des
Wartungspersonals) und auch
betriebswirtschaftlich sinnvoll ist. Der Betrieb einer zwar auf
dem Papier TL-konformen, jedoch ineffizienten Warnleuchte, die technisch bedingt bereits nach
kurzer Zeit
schon nicht mehr die gemäß TL vorgeschriebenen Werte erfüllt und
mit einer konventionellen 6 V Batterie (7 Ah) bestenfalls zwei bis drei
Wochen funktioniert, hierbei aber über einen längeren Zeitraum
nur ein Funzellicht abgibt, sollte eigentlich nicht Stand der
Technik sein. Theoretisch müsste man die Batterie mindestens
jede Woche tauschen, damit die Lichtstärke wenigstens annährend
im normierten Bereich gemäß TL-Warnleuchten liegt.
Die intelligente Elektronik sorgt
dagegen dafür, dass die Warnleuchte nahezu über den gesamten
Einsatzzeitraum der Batterie konstant mit derselben Lichtstärke
gemäß TL-Warnleuchten arbeitet. Sie funktioniert dabei mit der
gleichen 6 V Batterie deutlich länger, als eine Leuchte mit Original-Elektronik.
Verglichen mit der Betriebsdauer einer konventionellen TL-Warnleuchte, arbeitet die intelligente Elektronik von Anfang
bis Ende mit 100% Helligkeit - das heißt der Reservebetrieb mit
30 % der Lichtstärke beginnt an einem Punkt, an dem die
Batterie bei einer konventionellen TL-Warnleuchte längst als
entladen gilt bzw. an dem die Warnleuchte schon nicht mehr
funktioniert.
Würde man eine
umgerüstete Leuchte einer lichttechnischen Prüfung gemäß
TL-Warnleuchten unterziehen, würde sie diese im Übrigen auch
bestehen, denn mit diesem Ziel wurde die Elektronik letztendlich
entwickelt. Hierzu liegen auch entsprechende Prüfberichte vor. |
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Gegenüberstellung einer
Original-Leuchte (links) und einer optimierten Ausführung
gleicher Bauart (rechts) an 3,6 V (Ende der
Batterie-Einsatzdauer).
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In der Praxis bereits etabliert
Die intelligente Elektronik wird nicht nur
als Nachrüst-Lösung in bestehenden TL-Bakenleuchten (Horizont
TopLED und Nissen BakoLight) eingesetzt,
sondern arbeitet in allen
Warnleuchten (WL 1 und WL 2) der Firma Vitraco, die als bislang
einziger Hersteller auf diese Technologie setzt. Das
Funktionsprinzip ist daher in der Praxis bereits angekommen und
sorgt an vielen (Autobahn-) Baustellen für konstantes Licht bei
hocheffizienter Ausnutzung der Batterie.
Dennoch ist die moderne Elektronik
im Markt weiterhin unterrepräsentiert, denn der überwiegende
Teil, der in Deutschland eingesetzten Baustellen-Warnleuchten, arbeitet
weiterhin mit konventioneller Elektronik und folglich ist der
Batterieverbrauch unnötig hoch. Von den verfügbaren 6 - 7 Ah
einer klassischen 6 V Batterie verbrauchen die meisten
Warnleuchten bestenfalls 4 Ah - die noch verbleibende Kapazität wird
ungenutzt entsorgt.
Die Hersteller der konventionellen
Warnleuchten kennen die
moderne Technologie natürlich, sehen aber
bislang keinen Anlass, ähnlich effiziente Warnleuchten
mit intelligenter Elektronik anzubieten und hatten dem Vernehmen
nach auch kein Interesse, die damals entwickelte und bereits
marktfähige Lösung zu übernehmen. |
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Warnleuchtentest von rsa-online.com
Bereits im Sommer 2021 hat rsa-online.com einen Test der
marktüblichen WL-Batteriekombinationen durchgeführt. Zur
Erstellung dieses Beitrages wurde der Test im Frühjahr 2026 noch
einmal wiederholt, um ggf. erfolgte Optimierungen der Hersteller
zu berücksichtigen. Neben einer Messung der Stromaufnahme von
jeweils drei Prüfmustern je Leuchte bzw. Hersteller (jeweils WL
2), wurde auch ein
Dauertest durchgeführt. Dabei wurden die Erkenntnisse aus dem
Jahr 2021 überwiegend bestätigt und es ergibt sich folgende Rangliste
bezüglich der Stromaufnahme bzw. des Batterieverbrauchs:
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Platz 1 |
Platz 2 |
Platz 3 |
Platz 4 |
Platz 5 |
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Vitraco
ComLite |
Horizont
TopLED |
Nissen
BakoLight |
Wemas
Future |
Schake
PowerNOX |
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8 -
12 mA |
18
- 20 mA |
33 -
35 mA |
35 -
40 mA |
95 -
98 mA |
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1.
Vitraco ComLite
Die sparsamste Leuchte im Test ist
die ComLite von Vitraco, da sie mit 8 - 12 mA die
geringste Stromaufnahme hat und gleichzeitig die Kapazität
der Batterie bestmöglich ausnutzt (intelligente Elektronik). Diese Effizienz bietet
bislang keine andere TL-Warnleuchte am Markt. An 6 V beträgt die
Stromaufnahme der ComLite ca. 8 mA, mit abnehmender Spannung (Entladevorgang
der Batterie) erhöht sie sich auf bis zu 12 mA, um die
gleich bleibende Lichtstärke (Referenz bei 6 V) zu gewährleisten.
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2.
Horizont TopLED
Auf Platz 2 folgt die (optimierte)
TopLED von Horizont in der Ausführung ab 2019, mit einer
Stromaufnahme von 18 - 20 mA. Sie ist die sparsamste unter
den konventionellen TL-Warnleuchten und kann bezüglich der
Betriebsdauer mit der Vitraco ComLite konkurrieren.
Allerdings besteht bei der TopLED, wie bei allen klassischen Baustellenleuchten, das Problem der stetig nachlassenden
Lichtstärke, bedingt durch die einfache Elektronik. Ließe man
die Vitraco ComLite auf Grund ihrer besonderen Technik aus der
Wertung, wäre die TopLED in Sachen Betriebsdauer auf dem ersten
Platz.
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3.
Nissen BakoLight
Den dritten Platz belegt die Nissen BakoLight mit ca. 33 - 35
mA, wobei im Vergleich zu früheren Versionen wohl auch hier eine
Anpassung erfolgt ist. Nissen setzt bereits seit 2003 auf eine
LED je Seite, jedoch hatten die damals überarbeiteten Leuchten
mit ca. 70 - 80 mA noch eine deutlich höhere Stromaufnahme als
die heutigen Ausführungen. Sie entsprachen damit weitgehend der
ersten Generation BakoLight aus dem Jahr 2000, in der insgesamt
vier LEDs verbaut waren.
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4. Wemas Future
Die Wemas Future bietet als einzige WL-Batteriekombination den
Vorteil eines Betriebes mit 2 Batterien. Eigentlich verdrängt sie
dadurch die Nissen BakoLight von Platz 3, allerdings wird in
diesem Vergleich die Stromaufnahme bewertet und hier liegt die
Leuchte mit ca. 35 - 40 mA ganz leicht hinter der BakoLight.
Auch in diesem Fall ist die aktuelle Ausführung sparsamer als
frühere Varianten, deren Stromaufnahme 55 - 60 mA betrug. Der
Einsatz von zwei Batterien hat neben einer verlängerten
Betriebsdauer allerdings auch den Effekt, dass die Leuchte mit
nahezu entladenen Batterien und damit unzureichender Lichtstärke
noch sehr lange funktioniert.
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5. Schake PowerNOX
Das wortwörtliche Schlusslicht
im Test bildet die TL-Warnleuchte PowerNox von Schake mit 95 bis 98 mA an 6 V. Vermutlich bezieht sich die
Produktbezeichnung "PowerNOX" auf die Stromaufnahme, denn
diese entspricht einer klassischen 90 mA Glühlampen-Leuchte aus
den 1980er bzw. 1990er Jahren. Die ersten LED-Bakenleuchten ab
1997 waren mit ihrer vergleichsweise hohen Stromaufnahme von 60
- 80 mA bereits
sparsamer und selbst die alten Parabol-Reflektor-Leuchten mit
75 mA Glühlampe waren wesentlich effizienter, als die heutige
PowerNOX in LED-Technik.
Verglichen mit der Vitraco ComLite reden wir bei der
PowerNox von einer 10-fachen Stromaufnahme. Eine TL-Warnleuchte
mit konventioneller LED-Elektronik sollte heutzutage aber
tatsächlich nicht mehr als 30 - 40 mA benötigen und selbst das
ist noch recht viel.
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Die 6 V-Batterie-Krise im Jahr 2022
Gewissermaßen zeitgleich mit der Bekanntgabe der RSA 21 ergab
sich ein Kuriosum im deutschen Schilderwald: Man bringt nach 20
Jahren Überarbeitungszeit die neuen Richtlinien zur
verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen heraus und
bittet gewissermaßen im selben Atemzug die zuständigen Behörden
um Nachsicht, weil Baustellen-Warnleuchten nicht funktionieren,
da
es schlichtweg keine Batterien gibt. Denn nahezu alle
6 V Batterien stammen von Herstellern aus Fernost - egal mit
welchem deutschen Hersteller-Aufkleber sie versehen sind.
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"Hier könnte ihre Werbung stehen!"
Die klassischen 6 V Batterien stammen fast ausnahmslos aus
China,
auch wenn die Aufkleber der Warnleuchtenhersteller bzw. Händler
ggf. einen anderen Eindruck erwecken. |
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In einem Schreiben des IVSt an die
Mitglieder, "in Solidarität" mitgezeichnet
durch die Firmen Horizont, Nissen, Wemas und Schake, wurde um
einen maßvollen Umgang mit der Batterie-Krise geworben. Die
wenigen am Markt noch verfügbaren Warnleuchten-Batterien sollten demnach nur an
Stellen eingesetzt werden, an denen die Aufmerksamkeit dringend
geboten war. Dieses schriftlich dokumentierte Armutszeugnis, welches den Autor an DDR-Zeiten erinnert, sollte eigentlich Anlass genug sein, um in
dieser Sache einen Paradigmenwechsel in der
Verkehrssicherungsbranche herbeizuführen.
Nicht unbedingt weil man bei der Herstellung
von Solar-Baustellenleuchten in Deutschland auf eigene
Ressourcen zurückgreifen könnte - denn auch hier sind wir
weiterhin von Handelspartnern in Fernost abhängig. Einer
erneuten 6 V Batterie-Krise könnte man jedoch gelassen
entgegen sehen, da
autark arbeitende Solar-Warnleuchten zum Betrieb lediglich die Sonne benötigen - völlig unabhängig
von blockierten internationalen Handelswegen oder irrationaler
Zollpolitik. Ob alle der derzeitigen Produkte diesen Anforderungen
gerecht werden, steht auf einem anderen Blatt und damit
sind wir auch gleich beim eigentlichen Thema.
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Zwischenfazit zu den konventionellen Warnleuchten
Heutige TL-Warnleuchten sind im Regelfall keine
High-Tech-Produkte, sondern beinhalten maßgeblich aus
Kostengründen sehr einfache Technik und sind deshalb trotz
LED-Leuchtmittel nicht so effizient bzw. sparsam, wie sie es
eigentlich sein könnten. Eine in Deutschland entwickelte
intelligente Elektronik, welche eine konstante Lichtstärke über
einen langen Zeitraum gewährleistet und aus einer
konventionellen 6 V Batterie quasi noch die letzten
Elektronen "ausquetscht", ist im Markt bislang
unterrepräsentiert bzw. wird derzeit nur von einem einzigen
Hersteller angeboten.
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Solarbetriebene
Baustellen-Warnleuchten (Stand Juni 2026)
Dass wir in Deutschland
bislang jedes Jahr tonnenweise 6 V Batterien aus China
beschaffen, um sie nach vergleichsweise kurzer Einsatzdauer
umgehend wieder zu entsorgen, ist weder zeitgemäß noch
betriebswirtschaftlich sinnvoll - vom Umweltschutz ganz
abgesehen. Obgleich keiner der
deutschen Warnleuchten-Hersteller glücklich mit dem
Fernost-Batteriegeschäft sein dürfte, zumal fast alle schon negative
Erfahrungen mit palettenweise defekten 6 V Batterien machen
durften, so ist eine echte Kehrtwende bislang nicht erkennbar.
Ein erster Schritt hätte darin
bestanden, den Energiebedarf der bisherigen Produkte deutlich zu
senken. Zwar sind die aktuellen LED-Warnleuchten sparsamer als
ihre mit Glühlampe betriebenen Vorgänger aus den 1990er Jahren,
die Stromaufnahme ist mit durchschnittlich 30 - 40 mA aber weiterhin
recht hoch, zumal ein nicht unerheblicher Teil der
Batterie-Kapazität auf Grund der einfachen Elektronik ungenutzt bleibt.
Dagegen benötigen die Warnleuchten mit intelligenter
Elektronik maximal 12 mA, wohlgemerkt bei deutlich effizienterer
Ausnutzung der Batterie-Kapazität bzw. einer insgesamt längeren
Betriebszeit mit gleich bleibender Lichtstärke. Allein dadurch ließe sich die
jährlich benötigte Menge an 6 V Batterien erheblich
reduzieren und gleichzeitig die Verkehrssicherheit erhöhen.
Weniger Batteriewechsel bedeutet dabei immer auch eine geringere
Gefährdung des Wartungspersonals.
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Solar-Warnleuchten, Stand Juni 2006 |
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Die Verfügbarkeit
praxistauglicher Solar-Warnleuchten ist maßgeblich der
Firma Vitraco aus Mannheim zu verdanken, da diese auf
Grundlage ihrer bereits sehr sparsamen Bakenleuchte "Comlite"
(mit der oben erwähnten intelligenten Elektronik) als erster Hersteller ein TL-konformes
Solar-Produkt entwickelt hat.
Das Interesse eines großen Verkehrssicherers zur möglichen
Umrüstung seiner bestehenden Warnleuchten mit derselben
Solar-Technologie, führte wiederum zur Adaption des Vitraco Solar-Kits auf die konventionellen Warnleuchten OptiLED und TopLED der Firma
Horizont. Horizont wiederum nahm diese Entwicklung zum Anlass,
mit der TopLED Greenline EMS eine eigene Solar-Warnleuchte zu entwickeln, welche auf der Intertraffic im März 2026 vorgestellt wurde
und die sich inzwischen ebenfalls auf deutschen Autobahnen im
Praxiseinsatz befindet.
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Vitraco COMLite LED mit Solarpanel und Akku
Die Solar-Warnleuchte von Vitraco nutzt ein auf das
Leuchtengehäuse aufgesetztes gebogenes Solarpanel, welches mit
einer Kunststoff-Halterung an den umlaufenden Linsenschutzrand
geklemmt und zusammen mit der jeweiligen Lichtscheibe zusätzlich mit der Leuchte verschraubt ist. Durch
eine kleine Bohrung verläuft die Anschlussleitung des Solarpanels in das Innere der Leuchte.
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Lithium-Akku
Die Leuchte ist als reine Solar-Warnleuchte konzipiert, dass
heißt sie ist für einen ganzjährigen und vollkommen autarken Solarbetrieb
vorgesehen. Sie kann nicht mit einer
zusätzlichen 6 V Batterie betrieben werden, wobei das in diesem
Fall auch nicht
notwendig ist. Als Energiespeicher
dient ein 3,7 V Lithium-Ionen-Akku mit 12 Ah, welcher in das
vorhandene Batteriefach integriert ist.
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Betriebszeiten
In einem Outdoor-Test von
rsa-online.com funktionieren die Vitraco Solar-Warnleuchten problemlos und
zwar das dritte Jahr in Folge - auch in der dunklen
Jahreszeit. Ein externes Aufladen war bislang nicht
erforderlich. In den Wintermonaten schalteten die Leuchten nach
mehreren Wochen ohne Sonne in den 30 % - Reservebetrieb, hatten sich
aber bereits nach ein paar sonnigen Tagen wieder so weit
aufgeladen, dass sie von allein in den Normalbetrieb wechselten.
Insofern lässt sich eine künftige
Batterie-Krise mit der Solar-Warnleuchte von Vitraco ganz gelassen aussitzen. Sollte der Akku
tatsächlich einmal leer sein, muss man ihn extern aufladen. Hierzu ist
am Akku ein Ladeanschluss vorhanden. Im
Praxisalltag auf der Straße tauscht man natürlich die Leuchte
gegen eine mit vollem Akku - dies dürfte allerdings eher der
Ausnahmefall sein. |
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Lichttechnische Prüfung gemäß TL-Warnleuchten
Die Vitraco ComLite hat in
der Solar-Ausführung die Prüfung gemäß TL-Warnleuchten 90
bestanden. Die Prüfzeugnisse für die Varianten WL 1 Gelb, WL 2
Gelb und WL 1 Rot liegen rsa-online.com vor. |
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Vitraco SolarKit für Horizont TopLED und OptiLED
Die Solar-Technik von Vitraco steht auch als
Umrüst-Lösung für die Horizont Warnleuchten TopLED und OptiLED
zur Verfügung. Mit diesen SolarKits können vorhandene Horizont
Batterie-Bakenleuchten auf autarke Solar-Technologie umgerüstet werden,
was letztendlich einen Beitrag in Sachen Nachhaltigkeit
darstellt. Die technischen Parameter sind weitgehend
identisch mit denen der Vitraco COMLite Solar-Warnleuchte, mit einigen
Anpassungen an das optische System der Horizont-Warnleuchten.
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SolarKit für Horizont OptiLED |
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Die Elektronik wird bei beiden
Leuchten komplett gegen die von Vitraco ausgetauscht, so dass
von der originalen Warnleuchte nur das Gehäuse und die Optik
genutzt wird. Der Akku befindet sich in einem Adapter, der
anstelle der Batterie in die vorhandene Aufnahme eingesetzt
wird. Die Kontroll-LED wurde so auf der jeweiligen Platine
positioniert, dass sie den ursprünglich dafür vorgesehenen
Bereich der Optik nutzt (dieser stammt eigentlich von der
Horizont Bakenleuchte RS 2001 / 2002). Dadurch ist die
Funktionskontrolle auch am Tag bei Sonnenschein aus einem
fahrenden Wartungsfahrzeug gut erkennbar.
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SolarKit für Horizont TopLED (für alte und
neue Version) |
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Lichttechnische Prüfung gemäß TL-Warnleuchten
Die mittels Vitraco SolarKit
umgerüsteten Leuchten OptiLED und TopLED haben in der
Solar-Ausführung die Prüfung gemäß TL-Warnleuchten 90 bestanden.
Die Prüfzeugnisse für die OptiLED (nur WL 1) und TopLED (WL 1
Gelb, WL 2 Gelb und WL 1 Rot) liegen rsa-online.com vor. |
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Horizont TopLED Greenline EMS
Die Solarleuchte von Horizont unterscheidet sich äußerlich
nur durch das aufgesetzte flache Solarpanel von der
klassischen TopLED. Zudem ist der Batteriebehälter ebenfalls aus
roten Kunststoff gefertigt, wobei es sich - genau wie beim
Leuchtengehäuse - lt. Horizont um Biokunststoff auf
Zuckerrohrbasis handelt. Durch eine kleine Bohrung verläuft die
Anschlussleitung des Solarpanels in das Innere der Leuchte,
wobei sich die eigentliche Elektronik über dem
Batteriegehäuse befindet.
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Die Leuchte selbst ist gewissermaßen
ein Hybrid, der sowohl mittels Solarenergie, als auch mit einer
klassischen 6 V Batterie betrieben werden kann, bzw. beides
ist in Kombination vorgesehen. Dieses Konzept entspricht im wesentlichen den
bereits
verfügbaren Warnleuchten aus Fernost bzw. Italien, die seit einigen Jahren auf dem Markt sind und auf den üblichen Fachmessen vorgestellt
wurden.
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Lithium-Kondensatoren
In der Leuchte dienen zwei parallel geschaltete
Lithium-Ionen-Kondensatoren als Energiespeicher. Diese haben
gegenüber Lithium-Ionen-Akkumulatoren elektrotechnisch gesehen
einige Vorteile, aber bezüglich der eigentlichen Zweckbestimmung
einer - möglichst autarken - Solar-Warnleuchte auch Nachteile:
Sie sind nicht dafür bestimmt, die gespeicherte Energie über
einen langen Zeitraum abzugeben.
Vereinfacht ausgedrückt: Die
Horizont TopLED Greenline EMS lebt gewissermaßen "von der Hand in den Mund".
Die am Tag aufgenommene Solarenergie wird beim Betrieb der
Leuchte in der Nacht direkt wieder genutzt und dabei weitgehend
aufgebraucht. Nennenswerte Reserven zum Langzeitbetrieb kann das System selbst an
sonnenreichen Tagen nicht
aufbauen - diese Funktion übernimmt die klassische 6 V Batterie.
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Betriebszeiten
Ein Betrieb der TopLED Greenline EMS ist grundsätzlich auch ohne
eingebaute 6 V Batterie möglich und funktioniert bei guten
Witterungsbedingungen (Sonnenschein) problemlos. Stellt man eine
durch die Sonne aufgeladene Warnleuchte in einen dunklen Raum bzw. in einen Schrank, ist
sie ohne zusätzliche 6 V Batterie nach etwa 20 - 30 Stunden aus (abhängig vom
tatsächlichen Ladezustand).
Dies deckt sich mit den elektrischen Parametern, die
sich aus der möglichen Leistung des Solarpanels, der Kapazität
der Lithium-Ionen-Kondensatoren sowie der Stromaufnahme der
Leuchte ableiten lassen.
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Inwieweit ein reiner Solarbetrieb in den
hierzulande oft sonnenarmen Wintermonaten möglich ist, kann
derzeit noch nicht verlässlich festgestellt werden, da die
Leuchte neu auf dem Markt ist. Angesichts der
elektrischen Parameter ist jedoch zu vermuten, dass die TopLED Greenline EMS zumindest in dieser Zeit eine zusätzliche
6 V Batterie benötigt. Die Ergebnisse aus dem Langzeittest
werden hier zu gegebener Zeit eingepflegt.
In den Sommermonaten kann die Leuchte bei
ausreichend Sonnenschein tatsächlich autark und damit ggf. auch
ohne zusätzliche 6 V Batterie arbeiten. In der dunklen Jahreszeit
dient das Solarmodul aber vermutlich eher als
Laufzeitverlängerung, wobei die Leuchte dann maßgeblich mit der
6 V Batterie arbeiten wird.
Insofern ließe sich eine künftige
Batterie-Krise mit vorhandenen Lagerbeständen zumindest
etwas überbrücken, ganz autark arbeitet die Leuchte vermutlich nicht.
Angesichts der vergleichsweise geringen Kapazität der verbauten Lithium-Ionen-Kondensatoren, ist die fehlende externe
Lademöglichkeit (via Netzteil) nachvollziehbar, denn dies würde
bestenfalls die erwähnten 20 - 30 Stunden reine "Akku-Laufzeit"
wiederherstellen, danach wäre die Leuchte ohne zusätzliche 6 V Batterie wieder
aus.
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Lichttechnische Prüfung gemäß TL-Warnleuchten
Die TopLED Greenline EMS wird
als BASt-geprüfte Leuchte beworben, jedoch unter Bezugnahme auf
die alten Prüfnummern aus den Jahren 2001 / 2002 und damit die
alte Ausführung der TopLED. Diese Thematik wird weiter unten
gesondert besprochen. |
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Nissen Solar-BakoLight?
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Was wir hier sehen ist nicht etwa das Nissen-Pendant zu den
bereits vorgestellten Solar-Warnleuchten von Vitraco und
Horizont, sondern die China-Kopie der
Nissen BakoLight mit aufgesetztem Solarpanel. Die Firma Nissen
hat mit Stand Juni 2026 keine Solar-Warnleuchte im
Programm. Sollte sich das ändern, wird rsa-online.com dies
natürlich aufgreifen.
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Bei der Solar-Warnleuchte aus Fernost
wurde der Griffbereich so erweitert, dass er ein gebogenes Solar-Panel aufnimmt, welches in einem transparenten
Kunststoffmodul eingebettet ist. Auch bei dieser Leuchte
verläuft die Anschlussleitung des Solarpanels durch eine Bohrung
in das Innere - allerdings hat diese einen
Durchmesser von 20 mm - warum auch immer.
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Lithium-Akku
Die Solar-Warnleuchte aus Fernost ist wie die TopLED Greenline EMS gewissermaßen
ein Hybrid, der sowohl mittels Solarenergie als auch mit einer
klassischen 6 V Batterie betrieben werden kann, bzw. beides
ist auch hier in Kombination vorgesehen. Als Energiespeicher
dient ein 3,7 V Lithium-Ionen-Akku, welcher sich im
Optik-Gehäuse befindet (zwei parallel geschaltete 18650-Zellen
ohne Aufdruck). Der innere Aufbau ähnelt damit der Horizont
TopLED Greenline EMS.
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Betriebszeiten
Ein Betrieb Solar-Warnleuchte aus Fernost ist ebenfalls ohne
eingebaute 6 V Batterie möglich und funktioniert bei guten
Witterungsbedingungen (Sonnenschein) problemlos. Die Stromaufnahme ist mit ca. 40 mA
für eine Solar-Warnleuchte recht hoch - verglichen mit den
Leuchten von Vitraco und Horizont.
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Lichttechnische Prüfung gemäß TL-Warnleuchten
Die Solar-Warnleuchte aus
Fernost verfügt über keinerlei Kennzeichnungen, weder gemäß
TL-Leitbaken, noch gemäß TL-Warnleuchten. |
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Sind die neuen
Solar-Warnleuchten überhaupt BASt-geprüft?
Der Autor wollte diese
Thematik eigentlich erst mit Erscheinen der neuen TLP-SA / ZTV-SA
aufgreifen. Da bis zu deren Bekanntgabe wohl noch etwas Zeit
vergeht und zu den Solar-Warnleuchten inzwischen mehrere
Anfragen aus der Verkehrssicherungsbranche eingegangen sind,
werden die relevanten Aspekte bereits in diesem Beitrag
besprochen. Sobald die neuen TLP-SA / ZTV-SA bekannt gegeben sind, wird
die nachfolgend beschriebene Problematik etwas mehr vertieft.
Gleich vorab:
Die Sachlage ist längst nicht mehr so, wie sie der Autor über
viele Jahre gebetsmühlenartig gepredigt hat und wie sie u.a. in MVAS-Seminaren
weiterhin - teilweise falsch - wiedergegeben wird. Das System der TL-Warnleuchten und
TL-Leitbaken wurde seit dessen Einführung in der Praxis zu keiner Zeit
konsequent umgesetzt und ist inzwischen zunehmend in der
Auflösung begriffen. Daran haben verschiedene Akteure einen
Anteil und das soll an dieser Stelle vor allem am Beispiel der
Solar-Warnleuchten genauer erläutert werden.
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Das Prinzip der "BASt-Zulassung" für
Warnleuchten und Leitbaken
Eigentlich war es bisher so, dass
eine Warnleuchte zunächst eine lichttechnische Prüfung gemäß
TL-Warnleuchten bei der BASt bestehen musste. Hat die Leuchte
die Anforderungen gemäß TL erfüllt, wurde durch die BASt eine
Prüfnummer zugewiesen - wohlgemerkt nur für die lichttechnische
Prüfung gemäß TL-Warnleuchten 90. Die lichttechnisch geprüften
Produkte konnten dabei sowohl
"gewöhnliche" TL-Warnleuchten zum Einsatz an Absperrschranken,
Bauzäunen, Gerüsten usw. sein, aber auch solche, die speziell für den
Einsatz auf TL-Leitbaken vorgesehen waren und entsprechend
passiv sicher sein mussten (TL-Bakenleuchten).
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Für den Einsatz auf Leitbaken war eine gesonderte Prüfung
gemäß TL-Leitbaken erforderlich, die insbesondere
Anfahrversuche auf dem Gelände der BASt beinhaltete. Hierbei
musste - vereinfacht gesagt - bei einer Kollision mit einem PKW
die geprüfte Einheit, bestehend aus Warnleuchte, Leitbake und Fußplatte,
miteinander verbunden bleiben
und es durften sich keine Teile lösen, die schwerer sind als 100
g. Diese in den 1980er Jahren aufgestellte Anforderung (TL-Baken
87) war im Grunde nur durch spezielle (Kabel-) Bakenleuchten mit
separater Batterie in der Fußplatte zu erfüllen, denn die
klassischen Baustellenleuchten mit Bügelhalterung sind rein
konstruktiv nicht dafür geeignet.
Auf der Grundlage einer erfolgreichen
Prüfung gemäß TL-Leitbaken wurde der dazugehörigen Warnleuchte ein
Kennbuchstabe
zugewiesen. Das Leitbakensystem als
solches (bestehend aus Warnleuchte, Leitbake und Fußplatte)
erhielt wiederum eine eigene Prüfnummer (nicht zu verwechseln
mit der Prüfnummer aus der lichttechnischen Prüfung). Die mit dem
Leitbakensystem geprüfte Fußplatte wurde wiederum mit einer individuellen Kennzahl
versehen.
Die Kennzeichnung des Gesamtsystems
(z.B. als Aufkleber oder Prägung auf der Leitbake) bestand also aus
der BASt-Prüfnummer aus dem Anfahrversuch, dem Kennbuchstaben für
die Warnleuchte und der dazugehörigen Fußplatten-Kennzahl. Das war schon Anfang
der 1990er Jahre etwas kompliziert, aber noch überschaubar.
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BASt-Kennzeichnung auf einer
TL-Leitbake: Die Prüfnummer für das Gesamtsystem lautet 94 2K
013, die Buchstaben D H J P R S X Y in der Klammer
repräsentieren
verschiedene Kabel-Bakenleuchten, das T steht für die Nissen BakoLight.
Am Ende der Kennzeichnung werden die Fußplatten Kennzahlen 50
- 54 und 56 aufgeführt. |
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Da insbesondere seit der Bekanntgabe
der ZTV-SA im Jahr 1997 sowie der damit einhergehenden
Überarbeitung der Prüfvorschriften auch viele neue
Leitbakensysteme bzw. Kombinationen mit Bakenleuchten anderer
Hersteller freigegeben wurden, nahmen die
Kennbuchstaben bei einigen Systemen überhand (siehe Beispiel
oben), so dass man sich
dazu entschied, die TL-Bakenleuchten in Gewichtsklassen einzuteilen.
Die
Gewichtsklasse A steht für (Kabel-) Leuchten bis 700 g, die
Gewichtsklasse B für (Kabel-) Leuchten über 700 g. Warnleuchten der Klasse A
dürfen auf allen Leitbaken mit der Kennzeichnung A oder B
eingesetzt werden, schwere Leuchten der Klasse B nur auf Leitbaken mit
der Kennzeichnung B: |
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Aktuelle Kennzeichnung einer
TL-Leitbake: Das B steht für schwere
Kabel-Bakenleuchten, beinhaltet aber auch alle Kabel-Leuchten der
Gewichtsklasse A.
Der zweite Kennbuchstabe T steht weiterhin für die Nissen
BakoLight. Nur diese Warnleuchte mit integrierter Batterie darf
auf diesem System montiert werden. |
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Beide
Kennzeichnungsvarianten (also alle Einzelbuchstaben der
geprüften Leuchten, oder die neue Variante mit A oder B) sind in
der Praxis vertreten, so dass für die Anwender nicht immer
eindeutig klar ist, was
kombiniert werden darf und was nicht. Genau so wird es
in der Praxis dann auch umgesetzt: Was konstruktiv irgendwie
zusammenpasst wird kombiniert, egal ob zulässig oder nicht.
Ausbleibende oder nicht sachkundig durchgeführte Kontrollen
durch die öffentlichen Auftraggeber haben diese Nachlässigkeiten
natürlich begünstigt. Zudem werden auch weiterhin
gänzlich "ungeprüfte" Systeme hergestellt und eingesetzt. |
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Mit der Entwicklung der ersten
WL-Batteriekombinationen Ende der 1990er Jahre (also TL-Bakenleuchten
mit integrierter Batterie), ergab sich die Notwendigkeit
einer erweiterten Kennzeichnung. Auf Grund des bereits bekannten
Gefährdungspotentials von Leuchten mit integrierten Batterien
auf Leitbaken, war stets eine Einzelprüfung für das
jeweilige Leitbakensystem erforderlich und es wurde für jede
dieser Leuchten wieder ein individueller Prüfbuchstabe vergeben.
Bisher waren das: K =
Horizont TopLED, L = Horizont OptiLED, M = Vitraco
ComLite, T = Nissen Bakolight und Z = Wemas Future |
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eigenwillig interpretierte Prüfvorschriften und
Neuausrichtung der BASt
Das bis heute andauernde
Dilemma begann im Jahr 2019, als die vorerst letzte WL-Batteriekombination durch die BASt
geprüft wurde. Damals
erhielt die PowerNox-Leuchte der Firma Schake die Freigabe zur
Verwendung mit dem dazu passenden Schake-Leitbakensystem NOX unter der
Baken-Prüfnummer V4-534-18, welches mit der Fußplatten-Kennzahl 100
und dem Prüfbuchstaben B für die Warnleuchte
gekennzeichnet ist.
Genau hierbei wurde das
System der vermeintlich "crashsicheren TL-Leitbaken" durch die BASt selbst gecrasht, in dem
sie einer WL-Batterie-Kombination erstmalig und
nach den bisherigen Prüfvorschriften auch unzulässigerweise, den
allgemeinen Kennbuchstaben B zugeteilt hat:
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Kennzeichnung Schake PowerNox ab 2014 mit der
BASt-Prüfnummer aus der lichttechnischen Prüfung
(damals noch ohne BASt-Freigabe für Leitbaken) |
Kennzeichnung Schake PowerNox seit 2019
mit dem (in diesem Fall unzulässigen) Kennbuchstaben B
nach bestandener BASt-Anfahrprüfung gemäß TL-Leitbaken |
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Tatsächlich hätte es ein anderer,
bislang nicht vergebener Kennbuchstabe sein müssen, der weder
einer Kabel-Bakenleuchte, noch einer bereits geprüften
WL-Batterie-Kombination zugeteilt wurde. S wie Schake war
leider schon für die Nissen LED-Kabel-Bakenleuchte vergeben. In Anlehnung an den
chinesischen Hersteller der Warnleuchte hätte es z.B. G wie
"Giotto Ltd." sein können - dies hätte jedenfalls dem bisherigen
Kennzeichnungssystem entsprochen.
Auf gar keinen Fall hätte es A oder B sein
dürfen, denn damit (in diesem Fall B) wäre die Leuchte
augenscheinlich für alle Leitbakensysteme freigegeben,
die bereits erfolgreich mit einer "schweren" Kabel-Bakenleuchte
der Gewichtsklasse B geprüft wurden und
entsprechend gekennzeichnet sind.
Zwar enthält
die letzte ausgegebene BASt-Leitbaken-Liste vom 06.12.2021 den
obligatorischen Hinweis, das der universelle Einsatz von (Kabel-)
Bakenleuchten der Klasse A
und B ausdrücklich nicht für WL-Batteriekombinationen gilt und
dass diese nur in der jeweils geprüften Kombination verwendet
werden dürfen - aber wer liest schon Prüfberichte oder
irgendwelche Fußnoten in Freigabelisten. Kennbuchstabe B bleibt Kennbuchstabe B
- die Leuchte passt damit augenscheinlich zur Leitbake - fertig:
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Kennbuchstabe B auf Leitbake
und Warnleuchte und damit (scheinbar) TL-konform, tatsächlich in
dieser Kombination aber unzulässig.
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Still ruht der See...
Die BASt hat diese Problematik bis heute nicht korrigiert bzw.
einen neuen Prüfbuchstaben vergeben, obwohl dies notwendig
gewesen wäre. Folglich wird die Schake PowerNox-Warnleuchte weiterhin mit
dem unzulässigen Kennbuchstaben B verkauft und in der Praxis
eingesetzt. |
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Wer nun den Begriff "Skandal"
bemühen will, kann dies gerne tun. In der Praxis stellt dieser
Vorgang aber bestenfalls einen Sturm im Wasserglas dar.
Einerseits werden in der Praxis
WL-Batteriekombinationen seit jeher ohne Rücksicht auf die
systemspezifische Freigabe einfach auf allen Leitbaken montiert,
auf die sie konstruktiv passen. Im Falle der gezeigten
Wemas-Leitbake passt z.B. auch die Nissen BakoLight auf den
Leuchtenstutzen, freigegeben ist das System aber nur für
Kabel-Bakenleuchten (Gewichtsklasse A und B) und für die Wemas
Future (Kennbuchstabe Z).
Andererseits relativiert sich der
falsch vergebene Kennbuchstabe B gewissermaßen von allein, da
die PowerNox-Leuchte ohne Modifikation auf fast keine Leitbake
anderer Hersteller passt. Nachträgliche Änderungen die das
ermöglichen (z.B. Aufbohren des Leuchtenstutzens) sind zwar
praxisüblich, aber im TL-System natürlich nicht vorgesehen. |
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Allgemeines Rundschreiben Straßenbau 23/2022 - das war's mit "BASt-geprüft"
Mit dem ARS 23/2022 vom 14. Dezember 2022 wurde die
"Monopolstellung" der BASt als alleinige Prüfstelle für
Leitbaken, Leitkegel und Warnleuchten aufgehoben. Seit dem
dürfen auch andere akkreditierte Prüfinstitute entsprechende
Prüfungen gemäß den jeweiligen Technischen Lieferbedingungen
durchführen. Das wäre im Sinne der Marktliberalisierung - unter
der diese Änderung letztendlich auch verkauft wurde - durchaus zu
befürworten, zumal die BASt nicht
immer die Schnelligkeit an den Tag legte, die von der Industrie
gewünscht wurde. |
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Mit der vermeintlichen Öffnung des
Marktes auch für andere Prüfinstitute ist der Vorgang
aber noch nicht beendet, denn quasi im selben Atemzug hat die
BASt ihre eigene Prüftätigkeit für Leitbaken, Leitkegel und
Warnleuchten aufgegeben. Aktuelle und künftige TL-Prüfungen der
genannten Produkte erfolgen damit bis
auf Weiteres nur
noch durch andere Prüfinstitute, aber nicht mehr durch die BASt.
Das frühere Qualitätsmerkmal "BASt-geprüft" hat sich damit auch
erledigt. |
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Solar-Warnleuchten in der Grauzone
Für alle künftig
entwickelten
Warnleuchten und damit auch für die aktuellen Solar-Warnleuchten,
stellt die gegenwärtige Situation eine Grauzone
dar. Prüfbedingungen speziell für Solar-Warnleuchten existieren
bislang nicht (diese sollen jedoch erarbeitet werden). Unklar
ist derzeit noch, ob jeweils eine neue lichttechnische Prüfung
erfolgen muss oder ob die Parameter einer bereits geprüften
TL-Warnleuchte als Grundlage herangezogen werden können,
da sich bei der Solar-Variante (scheinbar) nur die Spannungsversorgung
ändert.
Unklar ist auch, wie es sich mit den bereits erteilten
(BASt-) Prüfnummern verhält - sowohl herstellereigene Neuentwicklungen
auf der Basis bestehender Leuchten betreffend (z.B. Horizont TopLED Greenline EMS),
oder als
Nachrüst-Lösungen von anderen Herstellern (z.B. Vitraco Solar-Kit).
Zudem ist die Notwendigkeit von neuen Anfahrversuchen gemäß TL-Leitbaken
bislang nicht geklärt. Sofern das Solarpanel
insgesamt weniger als 100 g wiegt, wäre das unproblematisch
wenn es bei einer Kollision abgerissen wird.
Jedenfalls stehen wir erneut am Anfang einer Entwicklung, die es im Bereich der Verkehrssicherung schon immer gab: Erst
wird das neue Produkt auf den Markt gebracht und eingesetzt, danach folgt
- in der Regel mit deutlicher
Verzögerung - die dazugehörige Vorschrift.
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Lichttechnische "Zulassung" (allgemein)
Sowohl die Hersteller der Warnleuchten als auch die Händler
bewerben viele Produkte als "BASt-geprüft" oder "gemäß
TL geprüft und zugelassen". Ob das tatsächlich
bei allen angebotenen Produkten bzw. den einzelnen Varianten der
Fall ist, lässt sich mangels aktueller
Warnleuchten-Freigabeliste der BASt nicht mehr nachweisen. Auch
in diesem Fall wurden ehemals verlässliche Standards abgebaut. Die fehlende Transparenz ist dabei
alles andere als sinnvoll, da sie den eigentlich erforderlichen
Abgleich erschwert bzw. verhindert. Und die Hersteller wissen
das natürlich. Auch hierzu wieder ein Beispiel aus der Praxis:
Die WL-Batteriekombination Wemas Future wird
z.B. als gelbe TL-Warnleuchte mit einseitigem Lichtaustritt
angeboten und folglich auch eingesetzt, hat hierfür aber in der
LED-Ausführung wohl nie eine BASt-Prüfung
gemäß
TL-Warnleuchten bestanden. Das interessiert Hersteller und
Anwender natürlich genauso wenig, wie der Umstand, dass seit
dem Umstieg auf LED-Technik im Jahr 2003 auf dem Leuchtengehäuse "TL-Leitbalken
97" statt "TL-Leitbaken 97"
steht. Selbst bei der letzten Überarbeitung der Leuchte wurde
dieser Schreibfehler übernommen. Da könnte tatsächlich auch
feiner Humor dahinter stecken. |
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Kennzeichnung bis 2003 |
Kennzeichnung ab 2003 |
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Die 2003 hinzugekommenen
LED-Prüfnummern (rechte Abbildung) beziehen sich nur auf WL 2 Gelb
(V4-27-2003) und WL 1 Rot (V4-28-2003). In der aktuellen Betriebsanleitung zur Wemas-Future
hat man den einseitigen gelben LED-Leuchten die BASt-Prüfnummer V6-1899 zugeordnet.
Diese stammt allerdings von der ursprünglichen Prüfung mit
Glühlampe aus dem Jahr 1999, was sich anhand alter
BASt-Freigabelisten natürlich nachweisen lässt:
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Auszug aus der BASt-Freigabeliste
für TL-Warnleuchten (hier nur Wemas Future) zum Abgleich mit den
eingeprägten Prüfnummern auf der Warnleuchte.
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Wir halten an dieser Stelle fest:
An deutschen Straßenbaustellen und insbesondere auf Autobahnen werden
seit vielen Jahren einseitige "TL-Warnleuchten" eingesetzt,
welche in dieser Ausführung (WL1 in LED-Technik) tatsächlich
nicht durch die BASt freigegeben sind bzw. für die keine BASt-Prüfnummer
vergeben wurde. Ist das in der Praxis ein ernsthaftes
Problem? Tatsächlich nicht. Betrifft das nur die Warnleuchten der
Firma Wemas? Keinesfalls.
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Zulässigkeit von Solar-Nachrüstsets für
Leuchten anderer Hersteller
Insbesondere bei dem Solar-Kit der Firma Vitraco,
mit welchem die
konventionellen Warnleuchten TopLED und OptiLED der Firma
Horizont auf autarken Solarbetrieb umgerüstet werden,
stellt sich u.a. die Frage nach der lichttechnischen "Zulassung"
gemäß TL-Warnleuchten. Immerhin arbeitet in der Leuchte eine
völlig andere Elektronik und auch die verwendeten LEDs sind
nicht dieselben wie in der originalen TopLED.
Inzwischen wurden alle Varianten
durch ein akkreditiertes Prüfinstitut positiv geprüft, also
sowohl die Vitraco ComLite in der Solar-Ausführung, als auch die
umgerüsteten TopLED und OptiLED mit Vitraco Solar-Kit. Die
Leuchten sind zwar in der Solar-Ausfürhung nicht BASt-geprüft
(weil die BASt wie beschrieben nicht mehr prüft), sie
entsprechen aber lt. den Prüfzeugnissen eines anderen
akkreditierten Prüflabors den technischen Lieferbedingungen für
Warnleuchten.
Ganz so einfach ist die Sache
allerdings nicht, den die durchaus sinnvolle Nachrüstung
bestehender Leuchten, ist im bisherigen TL-System schlichtweg
nicht vorgesehen. Die auf den umgerüsteten Warnleuchten standardmäßig
aufgedruckten bzw. eingeprägten Prüfnummern bekunden ein TL-konformes Produkt, welches in dieser Ausführung (Solartechnik
inkl. Elektronik / Lichtquelle eines anderen Herstellers) nie durch die BASt lichttechnisch geprüft wurde: |
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Egal als TopLED Greenline EMS
(links), als konventionelle Ausführung (mitte) oder mit Vitraco
Solar-Kit (rechts): Alle drei Leuchten haben trotz
unterschiedlicher Technik dieselben BASt-Prüfnummern und das
darf eigentlich nicht sein. |
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Genau genommen scheidet eine Umrüstung unter Anwendung der
bisherigen Systematik eigentlich aus bzw. die modifizierten
Leuchten dürften eigentlich nicht eingesetzt werden, da die
auf dem Gehäuse ausgewiesenen Prüfnummern nicht zum überarbeiteten Produkt passen. Aber eben
auch nur eigentlich, denn es gibt speziell in diesem Fall noch ein ganz anderes Problem: |
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BASt-Prüfnummer von der alten Ausführung
Die Horizont TopLED wird seit ihrer Einführung im Jahr 2001 mit
denselben damals vergebenen Prüfnummern gekennzeichnet.
Tatsächlich hat die Leuchte aber mit dem überarbeiteten Gehäuse ab 2019 (geänderte
Baken-Aufnahme zur Montage auf Wendebaken mit D-System,
Modifizierung des Gehäuses insgesamt) auch
eine angepasste Elektronik sowie neue LEDs erhalten, da die ursprünglich verbauten 5mm-LEDs vom LED-Hersteller abgekündigt wurden. Seit dieser
Änderung passt die Leuchte nicht nur konstruktiv auf Horizont Wendebaken
(mit Dreh-System), sondern ist
auch deutlich sparsamer als das
Vorgängermodell: |
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Horizont TopLED in der alten
Ausführung von 2001 |
überarbeitete Variante ab 2019 mit Bakenaufnahme für
Dreh-System. |
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Die
alte Variante der TopLED (ab 2001) nutzt bedrahtete 5 mm LED.
Schalter, Elektronik und LED befinden sich auf derselben
Platine.
Über dem Batteriefach sitzt die Kontaktplatine mit roter
Kontroll-LED
Die Stromaufnahme der alten TopLED beträgt ca. 70 mA. |
Die
überarbeitete TopLED (ab 2019) nutzt SMD-LED, welche zusammen
mit den Vorwiderständen auf einer eigenen LED-Platine angeordnet
sind.
Schalter, Elektronik und die grüne Kontroll-LED sitzen auf der
Kontaktplatine.
Die Stromaufnahme der neuen Ausführung beträgt ca. 18 - 20 mA |
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Eine lichttechnische Messung gemäß
TL-Warnleuchten 90 ist in diesem Zusammenhang sicherlich bei
Horizont erfolgt. Die eingeprägten Prüfnummern der
überarbeiteten Leuchte (rechte Abbildung) beziehen sich aber
alle auf die alte Ausführung (linke Abbildung). Dies geht auch
aus den alten Prüfzeugnissen hervor, welche der überarbeiteten
TopLED zugeordnet sind.
Zwar
entspricht die aktuelle Variante lichttechnisch weitestgehend der
tatsächlich BASt-geprüften Horizont OptiLED (BASt-Prüfnummer
V4-47-2011) und auch die später entwickelte und ebenfalls
lichttechnisch geprüfte GEO-TopLED (BASt-Prüfnummer
V3-014/2021) beruht auf einer ähnlichen Lichtquelle, aber ein
entsprechendes BASt-Prüfzeugnis, oder eine Mitteilung zur
Gleichwertigkeit liegt für die aktuelle TopLED (in der
Ausführung ab 2019)
bislang nicht vor.
Genau genommen hätte
die technisch überarbeitete TopLED im Jahr 2019 damit auch nicht zur
Prüfung gemäß TL-Leitbaken zugelassen
werden dürfen, da es sich nicht um dieselbe Leuchte wie im
angegebenen lichttechnischen Prüfzeugnis handelt, aber hier
vertraute die BASt auf die Angaben des Herstellers. In der Folge
enthält das Baken-Prüfzeugnisden Verweist auf eine Warnleuchte,
die gar nicht auf die fragliche Leitbake passt und zudem auch
nicht mehr hergestellt wird. |
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Die Problematik der alten
Prüfnummern betrifft natürlich auch die neue TopLED Greenline
EMS von Horizont, da die eingeprägten BASt-Nummern ebenfalls von
der alten TopLED aus 2001 / 2002 stammen. Horizont hat der
Leuchte inzwischen auch zwei weitere SMD-LED je Seite spendiert, so
dass in einer doppelseitigen TopLED (sowohl konventionell als auch
in der Solar-Ausführung) insgesamt 8 SMD-LED arbeiten. Auch dies ist von
der ursprünglichen Prüfung aus dem Jahr 2001 nicht erfasst. |
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LED-Lichtquelle Version 2001
(WL 2 mit zwei 5 mm LED je Seite)
BASt-Prüfnummer: V4-14-2001 |
LED-Lichtquelle Version 2019
(WL 2 mit zwei SMD-LED je Seite) |
LED-Lichtquelle Version 2025
(WL 2 mit vier SMD-LED je Seite) |
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In der Konsequenz ist
es also vollkommen unerheblich, ob es sich um eine aktuelle
Horizont TopLED (Batteriebetrieb), eine mittels Vitraco SolarKit
umgerüstete TopLED (alte und neue Ausführung), oder die hauseigene
Solar-Warnleuchte TopLED Greenline EMS handelt:
Bei allen Leuchten besteht zwischen den angegebenen BASt-Prüfnummern und den jeweiligen
Produkten kein Zusammenhang, denn die Prüfnummern stammen von
der alten Leuchte, die seit 2019 nicht mehr hergestellt wird. |
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Die Technischen Lieferbedingungen als
Innovationsbremse
Das Beispiel der Horizont Top-LED zeigt nicht nur, welchen
Stellenwert die Technischen Lieferbedingungen in der Praxis
tatsächlich haben. Es verdeutlicht auch, dass die seit den
1990er Jahren bestehenden Regelungen technische Innovationen
ausbremsen können - sei es bloße Modellpflege (ggf. auch
hervorgerufen durch abgekündigte Komponenten), die Anpassung an
die Bedürfnisse der Verkehrssicherungsbranche (Modifikation für
Drehsystem) oder ganz aktuell Solartechnik.
Wer als Hersteller mit der Zeit geht
und zudem ein breites TL-Produktportfolio anbietet, muss mit
jeder erfolgten Änderung auch eine erneute Prüfung der
betroffenen Produkte bzw. Systeme durchführen. Das ist nicht nur
mit Aufwand und Kosten verbunden, sondern braucht die dafür
notwendige Zeit. Wenn die BASt dann auch noch ihre Prüftätigkeit
aufgibt, so dass man sich erstmal neu orientieren muss, liegt
die Wahl des "einfachen Weges" durchaus nahe, zumal in
Fachkreisen bekannt ist, das die BASt-Prüfnummern in der Praxis
im Grunde kaum Relevanz besitzen. |
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Zur beschrieben Problematik ist
zudem zu sagen, dass im Grunde alle Hersteller in Sachen TL-Konformität
"kreativ" sind, die einen mehr, die anderen weniger. Auch viele
weitere Produkte, z.B. TL-Leitbaken und die dazugehörigen TL-Fußplatten, entsprechen in der
Serienfertigung nicht notwendigerweise den bei der BASt
ursprünglich eingereichten Prüfmustern, obwohl viele der
durchgeführten Modifikationen
durchaus Relevanz besitzen. Weitere Beispiele hierzu werden in
einem gesonderten Beitrag speziell zu TL-Leitbaken besprochen,
welcher nach Erscheinen der neuen ZTV-SA auf rsa-online.com
veröffentlicht wird. Auch das wird durchaus interessant,
versprochen!
Fehlende lichttechnische (BASt-)
Prüfungen oder unzutreffende BASt-Prüfnummern sind im Übrigen
auch bei vielen Leitkegelblitzleuchten bzw. Blitzleuchten
allgemein (Klasse WL 4) und
bei Aufbaulichtanlagen (Klasse WL 3) an der Tagesordnung. Auch
viele Warnleuchten an fahrbaren Absperrtafeln und
Sicherungsfahrzeugen (WL 5, WL 6 und WL 7) haben keine Freigabe
der BASt. Eingesetzt werden alle diese Produkte natürlich
trotzdem - zumal sie offensichtlich auch ohne bzw. unzutreffende
BASt-Prüfnummer ihre bestimmungsgemäße
Funktion erfüllen. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Die
öffentlichen Auftraggeber und Beschaffer kontrollieren solche Details in der
Regel ohnehin nicht, zumal es an Straßenbaustellen ganz andere
Probleme gibt, als fehlende oder unzutreffende Prüfnummern.
Selbst wenn die Bast-Kennzeichnung im Zuge einer Abnahme
tatsächlich mal eine Rolle spielen sollte, wird dabei im
Regelfall nicht hinterfragt, ob die Prüfnummer tatsächlich zur
Leuchte bzw. zu deren Ausführung passt. Die angeordnete Warnleuchte
ist vorhanden, die Leitbake steht im Idealfall sogar richtig herum - alles in
Ordnung.
Das ist bei Verkehrszeichen nichts
anderes, denn auch hier bekundet der rückwärtige RAL-Aufkleber
eine Qualität, welche auf der Schildvorderseite in sehr vielen
Fällen gar nicht gegeben ist. Viele der im Anwendungsbereich der
RSA bestehenden Vorschriften und Regelwerke dienen inzwischen
maßgeblich dem Selbstzweck. Und wo das bestehende System bewusst
aufgeweicht wird und eine Regelungslücke entsteht (vgl. ARS
23/2022), wird dies natürlich umgehend genutzt: |
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Erste Auswirkungen des ARS 23/2022
Mit dem Schake NOXPLUS-System ist das erste TL-geprüfte
Leitbakensystem auf dem Markt, dass nicht durch die BASt,
sondern durch ein anderes akkreditiertes Prüfinstitut getestet wurde.
Das ist zunächst nicht zu beanstanden, denn es entspricht der
gewünschten Marktliberalisierung gemäß ARS 23/2022, wonach auch
andere akkreditierte Prüfinstitute TL-Leitbaken prüfen dürfen. Jedoch sind
in diesem Fall genau
die Befürchtungen des Autors eingetreten, die zu erwarten waren: |
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Leitbakensystem NOXPLUS der Firma Schake - mit
eingeprägter BASt-Prüfnummer, obwohl die BASt diese Ausführung
der Leitbake gar nicht geprüft
hat. |
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Die Firma Schake bewirbt ihr neues
NOXPLUS-System wie folgt: |
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"Die Komponenten des
NOXPLUS-Systems sind so konzipiert, dass sie sich leicht in
andere Absicherungskonzepte integrieren lassen, unabhängig
davon, welche Komponenten bereits im Einsatz sind. [...] Diese
Komponenten sind nicht nur aufeinander abgestimmt, sondern auch
kompatibel mit anderen gängigen Systemen, was eine nahtlose
Integration in bestehende Absicherungskonzepte ermöglicht." |
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Gemeint ist damit, dass die rote Dreh-System-Aufnahme in den bewährten Wemas Drehadapter
und damit in die Wemas Fußplatte mit der Kennzahl 92 passt. Mit
dieser durchaus interessanten Entwicklung sind mit Blick auf das
bestehende TL-Kennzeichnungssystem allerdings einige Probleme
verbunden: |
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Die in die Bake eingeprägte BASt-Prüfnummer hat mit der Prüfung
durch ein anderes Prüfinstitut nichts zu tun, sondern stammt vom
ursprünglichen NOX-System |
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Die Fußpatten-Kennzahl "92" (Wemas) fehlt in der
Kennzeichnung, da die Prüfung nur mit der Schake-Version dieser
Fußplatte durchgeführt wurde |
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Die Schake NOXPLUS-Fußplatte hat keine eigene
Kennzahl - auch weil aktuell niemand (bei der BASt) das "System TL-Leitbaken"
verwaltet |
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Leitbake Seite A - Aufnahme für Schake Nox-Drehsystem
(als klassisches Nox-System BASt geprüft) |
Leitbake Seite B - Aufnahme für Wemas-Drehsystem
(in der Schake-Ausführung nicht BASt geprüft) |
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Die auf der Seite mit der roten
Aufnahme in den Bakenkörper eingeprägte BASt-Prüfnummer
V4-534-18 B 100 (rechte Abbildung) stammt eigentlich von der Prüfung des
ursprünglichen NOX-Systems, welches auf beiden Seiten mit der
links gezeigten Aufnahme des bisherigen NOX-Systems ausgestattet ist.
Dieses darf nur in
Kombination mit der Schake-Fußplatte mit der Kennzahl 100
verwendet werden. Die Verwendung der roten Aufnahme in einer
passenden Fußplatte von Wemas oder Schake ist von der
eingeprägten BASt-Prüfnummer nicht erfasst.
Wir halten fest: Eine eingeprägte
BASt-Prüfnummer hat auch im Falle von Leitbaken heutzutage nicht
mehr die Bedeutung, die sie früher ein mal hatte. |
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Der clevere Ansatz der Firma Schake,
das hauseigene TL-System auch mit Produkten anderer Hersteller
zu kombinieren, ist natürlich nicht neu. Zumal der Markt diese
Flexibilität nicht nur verlangt, sondern die Kombination
verschiedener Produkte seit jeher auch ohne ausdrückliche "BASt-Zulassung"
praktiziert.
Die Firma Wemas sieht beim Anblick
des Schake-Adapters sicherlich Rot, hatte mit der Einführung
ihres Drehsystems im Jahr 2003 aber ebenfalls die Fußplatten anderer
Hersteller im Fokus, wobei sich dieser Ansatz letztendlich nicht
durchgesetzt hat. Der Unterschied zum aktuellen Schake-System
bestand allerdings darin, dass bei der Wemas Leitbake unter der
BASt-Prüfnummer 02
2K 07 auch die Fußplatten-Kennzahlen 30, 31 und 33 (Horizont)
sowie 50 bis 56 (Nissen) angegeben waren bzw. sind und dass das
gesamte Prüfwesen damals noch bei der BASt angesiedelt war und
dort auch dokumentiert wurde.
Zwar passte der (verkürzte) Wemas
Drehadapter gar nicht in die ebenfalls aufgelistete Fußplatte
mit der Kennung 54, aber das ist damals wohl untergegangen. Eine
eine Anfahrprüfung mit allen in der Prüfnummer angegebenen
Fußplatten der anderen Hersteller ist demzufolge wohl auch nicht
erfolgt, sonst wäre das der BASt wohl aufgefallen. Wir merken
uns: Die "Auslegung" der TL-Prüfvorschriften durch die
Hersteller hat in der Branche Tradition.
Gewissermaßen als Antwort auf den
damaligen "Wemas-Coup" hat Nissen seine Leitbake SiBaNi
7a (40 x 40 mm Aufnahme) mit der
Wemas Fußplatte 92 prüfen lassen, brauchte hierfür aber
ebenfalls einen Sicherungsstift zur Verriegelung von Leitbake
und Fußplatte, welchen allerdings auch beim original Wemas-System (mit 40
x 40 mm Aufnahme) kaum ein Anwender nutzt.
Durch das Weglassen des Sicherungsstiftes entsprechend beide
Systeme übrigens nicht den Technischen Lieferbedingungen für
Leitbaken, aber auch das ist in der Praxis völlig egal.
Natürlich passen Leitbaken mit 40 x 40 mm Aufnahme in alle
marktüblichen Fußplatten, obwohl sie auch dafür keine Freigabe
haben. Weiter wollen wir die Thematik an dieser Stelle auch
nicht vertiefen, denn es geht ja eigentlich um
Solar-Warnleuchten. |
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Das aktuelle Beispiel des Schake
NOXPLUS-Systems zeigt jedenfalls, dass der Themenkomplex
TL-Leitbaken inzwischen einen Stand erreicht hat, der mit Blick
auf die ursprüngliche Systematik mehr als bedenklich ist. Obgleich sich die
BASt wie beschrieben zuletzt nicht gerade mit Ruhm bekleckert
hat und insbesondere die Sache mit dem unzulässigerweise
erteilten
Prüfbuchstaben B für die PowerNox-Leuchte weiterhin aussitzt, so war zur damaligen Zeit
wenigstens eine neutrale Stelle auf Bundesebene etabliert, bei der im Grunde
alle Fäden zusammenliefen.
Dies ist seit den jüngsten
Veränderungen (vgl. ARS 23/2022) nun nicht mehr gegeben und es
steht zu befürchten, dass die Transparenz in diesem Bereich
weiter abnimmt. Die (BASt-) Prüfzeugnisse werden durch die
jeweiligen Hersteller ohnehin nur selten und oftmals auch nicht
vollständig zum Download angeboten, verschwinden aber auch
wieder von der Website, wenn das Dokument im Abgleich mit dem
Produkt Fragen hervorrufen könnte. Die bisher erteilten
BASt-Prüfnummern dienen dabei bestenfalls dem Marketing mit dem
bewährten Slogan "BASt-geprüft und zugelassen", sind aber
inzwischen noch wertloser geworden, als das bereits früher der
Fall war. |
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Unzulässige Kombinationen, fehlerhafte
Montage und Bastellösungen
Das System der TL-Warnleuchten und TL-Leitbaken kann aber auch
aus einem anderen Grund als gescheitert angesehen werden: Selbst
wenn die einzelnen Produkte tatsächlich gemäß TL (BASt-) geprüft und
ab Werk ordnungsgemäß gekennzeichnet sind, hindert das die Anwender
in der Praxis nicht daran, auch systemfremde Komponenten wild miteinander zu
verbinden, obwohl diese dafür keine Freigabe haben. Wo das konstruktiv nicht
funktioniert, kommen zur Not Gummihammer und Akkuschrauber zum
Einsatz. |
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Wemas Future auf Beilharz-Leitbake
in Nissen Fußplatte 56 und damit nicht TL-konform, zumal die
Leitbake als solche gar nicht TL-geprüft ist. |
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Nissen Bakolight auf Nissen Leitbake
(immerhin) aber in Horizont Fußplatte D300M und damit nicht
TL-konform. Auch sonst ist die Absicherung "gelungen". |
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Wer kennt das nicht: In den frühen
Morgenstunden ist es auf der Autobahnbaustelle noch recht
frisch, drei Stunden später ist dagegen T-Shirt angesagt. Wohin
also mit der Jacke? Wie immer einfach über die Warnleuchte
hängen? Keine gute Idee, denn dann
wird ja das Solarpanel verdeckt. Doch als Verkehrssicherer hat
man dafür natürlich eine professionelle Lösung: Den neuartigen Kleiderhaken
gemäß TL-Garderobenbaken Ausgabe 2026. An einer Querabsperrung bzw. Verschwenkung ist dabei genug Platz für die Jacken
einer ganzen Asphalt-Kolonne - wie praktisch! |
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Spaß beiseite: Die oben gezeigte
Leuchtenmontage ist inzwischen Standard auf deutschen Autobahnen
bzw. in der Verkehrssicherungsbranche. Weil die Bohrung in der
Bake ab Werk nicht gerade verläuft, wird die Befestigungsschraube einfach von hinten
eingeschraubt oder ganz weggelassen. Entspricht das den
Technischen Lieferbedingungen für Leitbaken? Nein. Interessiert
das in der Praxis irgendjemand? Offensichtlich nicht. |
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Zwischenfazit:
Die BASt-Prüfnummern auf TL-Warnleuchten sagen nicht in jedem
Fall etwas über die tatsächliche Prüfung bzw. Produktfreigabe
aus. Kennzeichnungen auf Leitbaken müssen auch nicht
notwendigerweise zum vorliegenden Produkt passen. Weil die BASt
Leitbaken und Warnleuchten nicht mehr selbst prüft und auch
keine aktuellen Freigabelisten veröffentlicht, wird die
zunehmende Verwässerung der gesamten TL-Thematik quasi von
oberster Stelle gefördert. Den Rest erledigen in bewährter Weise
die Anwender in der Praxis, in dem sie kombinieren, was nicht
zusammen gehört. Die Standards, die in den 1980er Jahren in
Gestalt der TL-Baken 87 einst auf den Weg gebracht und in den
1990er Jahren weiterentwickelt wurden, werden seit einigen
Jahren sukzessive abgebaut.
Doch am Ende sind alle bisher
beschrieben "Problemchen" vollkommen ohne Bedeutung, denn: |
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Prüfungen gemäß TL-Leitbaken sind
lediglich "unverbindliche" Produkt-Vergleichsprüfungen
In einem Kommentar zu den neuen RSA 21 (Straßenverkehrstechnik,
März 2022, Kirschbaum Verlag) haben die
Verfasser u.a. mit dem Mythos aufgeräumt, dass in
Autobahnbaustellen nicht mehr als 80 km/h angeordnet werden
dürfen, da die dort eingesetzten Systeme (u.a. Leitbaken) nur
bis zu dieser Geschwindigkeit "zugelassen" seien.
Zutreffend wird im Artikel -
fachlich untermauert - ausgeführt, dass diese Auffassung gelinde
gesagt Quatsch ist, da alle diesbezüglichen Prüfungen (mithin auch die
von Fahrzeug-Rückhaltesystemen usw.) lediglich der
Produktvergleichbarkeit dienen und unter nachvollziehbaren Laborbedingungen
erfolgen, jedoch keine Rückschlüsse auf das tatsächliche
Verhalten unter reellen Einsatzbedingungen zulassen. Deshalb
haben TL-Prüfungen
auch keine Relevanz hinsichtlich einer verkehrsrechtlichen
Anordnung z.B. von Geschwindigkeitsbeschränkungen. In einer
Autobahnbaustelle darf demnach Tempo 100 oder mehr angeordnet
werden, auch wenn die dort eingesetzten Systeme zur
Verkehrssicherung nur bis 80 km/h
getestet wurden bzw. geprüft sind. |
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Bewerkenswert an dem Artikel ist,
dass die darin getroffenen Aussagen zwar fachlich richtig sind, aber am bisherigen Grundverständnis zu
Prüfkriterien und Prüfungen nicht nur etwas rütteln, sondern in
der Konsequenz das gesamte im deutschen Straßenwesen etablierte System
aus Vorschriften und dazugehörigen Produktprüfungen in
Frage stellen. Da sich die Verfasser dessen wohl bewusst waren,
haben sie sich bemüht, die getroffenen Aussagen
wieder etwas zu relativieren, indem z.B. die Daseinsberechtigung
von Fahrzeugrückhaltesystemen auf Grund der (meistens) signifikant gemilderten
Unfallfolgen hervorgehoben wurde.
Dennoch bleibt nicht nur zwischen
den Zeilen eine Kernaussage: Alles
was wir im deutschen Straßenwesen unter der Anwendung von
Technischen Liefer- und
Prüfbedingungen regeln, bewerten und für den Einsatz "freigeben",
beruht allein auf grauer Theorie und idealisierten Tests unter
Laborbedingungen. Im
Sinne der Verkehrssicherheit ist es demnach durchaus erfreulich, wenn
die eingesetzten Systeme ihre Funktion bestimmungsgemäß erfüllen,
sichergestellt ist dies aber keinesfalls - insbesondere nicht
durch irgendwelche Anfahrversuche oder Prüfberichte.
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Das die Autoren mit Ihrer
Einschätzung richtig
liegen, offenbart sich tatsächlich auch in der Praxis, denn
TL-geprüfte
Leitbakensysteme zeigen insbesondere an Autobahnbaustellen ganz
andere Schäden, als dies die Prüfberichte der BASt vermuten
lassen würden. Zerbrochene Leuchtengehäuse mit Einzelteilen
deutlich über 100 g, vollständig abgerissene Leuchtenstutzen, weg geschleuderte Batterien, zerbrochene Fußplatten und aus den
Fußplatten herausgerissene bzw. abgescherte Leitbaken, sind Standard auf unseren
Autobahnen - vor allem am Beginn der Arbeitsstelle und in
Verschwenkungsbereichen.
Die Container der
Verkehrssicherungsfirmen sind voll mit defekten Leitbaken und
Warnleuchten, die Schäden aufweisen, welche es ausweislich der
Prüfberichte eigentlich nicht geben dürfte. Und das betrifft im
Übrigen nicht nur Autobahnbaustellen:
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Unfallspuren nach VU im Bereich
einer Umfahrung. Eigentlich stand an dieser Stelle noch eine
weitere Leitbake - im Hintergrund liegt die dazugehörige
Warnleuchte. |
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Die Warnleuchte war wie vorgesehen
mit der Leitbake verschraubt. Die Befestigungsschraube hat in
Folge des Anpralls den Stutzen nach oben aufgetrennt, so dass
die Warnleuchte über 50 m weit weggeschleudert wurde. Dieses
Schadensbild zeigt sich auch bei anderen Leitbakensystemen, die
kein durchgehendes Rohr aufweisen. |
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Eine seitens der BASt vor vielen
Jahren angestrebte
Novellierung der Technischen Lieferbedingungen für Leitbaken nach dem aktuellen Stand der
Technik (unter Berücksichtigung moderner Fahrzeuge und vor allem
der inzwischen marktüblichen WL-Batteriekombinationen, ist
dagegen nie zustande gekommen. Die letzte Entwurfsfassung der TLP-SA aus 2024
enthielt maßgelblich den
Stand der TL-Leitbaken von 1997 - mehr ist dazu auch nicht zu
sagen. |
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Fazit
Auf deutschen Straßen werden sowohl TL-konforme
Produkte eingesetzt, als auch solche, für die keinerlei
"TL-Zulassung" vorliegt. Das betrifft selbstverständlich auch
Autobahnbaustellen. Werden Leitbaken und Warnleuchten eingesetzt, die
über die geforderte TL-Kennzeichnung verfügen, bedeutet das nicht, dass die vorliegende
Kombination im Sinne der Vorschriften tatsächlich zulässig ist. Einige
Ausführungen entsprechen dabei bereits ab Werk
nicht den Technischen Lieferbedingungen oder
haben hierüber zumindest keinen Nachweis,
sind aber trotzdem mit Prüfnummern von früheren Versionen gekennzeichnet,
die schon lange nicht mehr hergestellt werden.
Eine neutrale Stelle, die über diese ganze
Thematik wacht, gibt es nicht. Die früher üblichen BASt-Freigabelisten
werden nicht mehr veröffentlicht bzw. sind veraltet. Leitbakensysteme,
die gemäß ARS 23/2022 inzwischen von anderen akkreditierten
Prüfinstituten geprüft wurden, werden nicht zentral erfasst bzw. es
erfolgt keine systemspezifische Kennzeichnung nach dem Vorbild der
früheren BASt-Prüfnummern.
Sofern die
eingesetzten Produkte tatsächlich eine "TL-Zulassung" haben, werden sie
durch die Anwender oft nicht
fachgerecht kombiniert. Das wiederum wird durch die zuständigen Behörden
bzw. die öffentlichen Auftraggeber nicht beanstandet, da diese solche
Details im Regelfall nicht kontrollieren. All das ist aber im Grunde
vollkommen egal, da die TL-Prüfungen nach Ansicht einiger Fachleute nur
"unverbindliche Produktvergleichsprüfungen" seien.
Vor diesem Hintergrund ist es natürlich
müßig, über die lichttechnischen Parameter und die passive Sicherheit von
Solar-Warnleuchten zu philosophieren - zumal im Markt auch heute noch
die seit jeher "ungeprüften" Warnleuchten mit 7-Zoll-Linse nach US-Vorbild vertreten sind (inzwischen mit
LED-Lichtquelle), ohne dass dies in der Praxis jemals ein ernsthaftes Problem
war bzw. ist.
Das in den zahlreichen Regelwerken
definierte Qualitätsniveau existiert im Grunde nur auf dem Papier,
besitzt in der Praxis aber kaum noch Relevanz. Insofern könnte man die
Technischen Lieferbedingungen für Leitbaken und Warnleuchten auch einfach
abschaffen und es bliebe in der Praxis alles so "vielfältig" wie es
derzeit ist. Allenfalls würde man auch auf Autobahnen künftig zunehmend Leitbaken und Warnleuchten aus Fernost antreffen
(siehe Bakolight-Nachbau),
die ihre bestimmungsgemäße Funktion auch ohne Prüfnummer ebenso erfüllen, wie die Produkte der hiesigen
Hersteller - oder eben auch nicht.
Vielleicht besinnt man sich aber auch auf die einst etablierten Standards und passt
diese regelmäßig (und nicht im Abstand von Jahrzehnten) an den jeweils
aktuellen Stand der Technik an. Sinnvoll wäre ein
Produktportfolio, das lückenlos TL-geprüft und idealerweise
herstellerübergreifend kombinierbar ist, weil die Anwender das in der
Praxis sowieso machen. Dazu eine zentrale Stelle (wie wäre es mit der
BASt?),
welche die einzelnen Prüfungen verwaltet, Freigabelisten pflegt und
diese regelmäßig veröffentlicht und dabei auch eventuelle
Unstimmigkeiten erkennt. Diese Institution müsste zudem in der Lage sein, den
besonders engagierten Herstellern hier und da auf die Finger zu klopfen,
wenn die "Modellpflege" etwas überhand nimmt. Wie gut die "Selbstregulierung des Marktes"
funktioniert, sieht man dagegen am
jetzigen System bzw. an diesem Beitrag.
In jedem Fall bleibt zu hoffen, dass weitere
praxistaugliche Solar-Warnleuchten für den deutschen Absicherungsmarkt entwickelt
werden. Ob dies nach
den einst definierten TL-Qualitätsstandards erfolgt, haben
Hersteller, Anwender, öffentliche Auftraggeber und BMV selbst in der Hand. |
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